Urteil:Lebenslange Haft für Doppelmörder von Göttingen

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Der Angeklagte am Freitag vor Gericht. (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Der Mann ging bei der Tat äußerst grausam vor, seine Ex-Freundin zündete er an. Zuvor war er schon dreimal wegen Vergewaltigung verurteilt worden.

Für den Mord an zwei Frauen in Göttingen ist ein 53-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht befand den Mann am Freitag für schuldig, im September 2019 seine Ex-Freundin und deren Arbeitskollegin auf der Straße ermordet und zwei Helfer verletzt zu haben. Das Gericht stellte einem Sprecher zufolge zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine anschließende Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet - anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Am 26. September passte der Verurteilte seine Ex-Freundin an deren Arbeitsplatz, einer Apotheke im Göttinger Stadtteil Grone, ab. Er wusste, wann sie Mittagspause machte. Als die 44-Jährige herauskam, besprühte er sie mit Benzin und zündete sie an. Die Frau versuchte zu fliehen, doch der Mann rannte ihr nach. Zeugen versuchten, die brennende Frau zu löschen und den Angreifer zu stoppen. Doch der stach auf das Opfer mehr als 20 Mal ein. Auch eine zur Hilfe eilende Arbeitskollegin attackierte der Mann. Sie starb zwei Tage später im Krankenhaus.

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Nach der Tat floh der damals 52-Jährige quer durch Südniedersachsen. In einem Regionalzug wurde er vom Bahnpersonal erkannt und in einem Abteil eingeschlossen. Doch er zertrümmerte eine Scheibe mit dem Nothammer, sprang am Bahnhof Elze bei Hildesheim aus dem Fenster und entkam. Eineinhalb Tage nach der Tat nahm ihn die Polizei in der Göttinger Innenstadt fest. Bei der Suche nach ihm wurden SEK-Beamte, Hunde, Hubschrauber und eine Drohne eingesetzt.

Bei dem Mann handelt es sich um einen dreifach verurteilten Vergewaltiger. Zum letzten Mal verurteilt wurde der heute 53-jährige Mann im Jahr 1994. Damals ging er für sechs Jahre ins Gefängnis und kam im Jahr 2001 wieder frei.

Schon Tage vor der Tat hatte der Mann seinem späteren Opfer Angst gemacht - er kletterte auf den Balkon der 44-Jährigen und warf Gegenstände herunter. Die Frau rief die Polizei - was folgte, waren ein Besuch der Beamten in seiner Wohnung und eine Gefährderansprache. Der Mann habe sich einsichtig gezeigt.

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