Gruppenvergewaltigung in Freiburg:Als fänden sie es zutiefst amüsant

Prozess Gruppenvergewaltigung in Freiburg

Einer von elf Angeklagten schützt sich vor Blicken im Landgericht.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)
  • Die Männer werden verdächtigt, eine Frau im vergangenen Jahr in einem Wäldchen in der Nähe einer Freiburger Disco vergewaltigt zu haben.
  • Der Fall ist komplex, weil die Beweislage dünn ist und das mutmaßliche Opfer sich an lange Phasen der Tatnacht nicht mehr erinnern kann.
  • Fast 50 Zeugen und fünf Sachverständige sind geladen.

Von Claudia Henzler, Freiburg, und Thomas Hummel

Normalerweise wirken Gerichtssäle ehrgebietend, oft sogar einschüchternd. Ein Effekt, der durch streng blickende Justizbeamte und die erhöhte Sitzposition von Richtern sowie Staatsanwälten bewusst erzielt werden soll. Im Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg aber macht kaum einer der Angeklagten einen eingeschüchterten Eindruck.

Einige der jungen Männer richten ihre Aufmerksamkeit während der Verhandlung mehr auf die Zuschauerempore als auf die Richterbank. Sie grinsen immer wieder zu ihren Kumpels hinauf, als fänden sie zutiefst amüsant, was gerade bei ihnen da unten geschieht. Als wären sie in einem Theaterstück. Fast alle Angeklagten treten mit akkurat gescheitelten und gegelten Fußballerfrisuren auf. Viele tragen T-Shirts mit Markenlogo.

Elf Männer zwischen 18 und 30 Jahren sind angeklagt, acht von ihnen werden verdächtigt, eine 18-jährige Frau im vergangenen Jahr in einem Wäldchen in der Nähe einer Freiburger Disco vergewaltigt zu haben - einer nach dem anderen, über mehrere Stunden hinweg. Der Fall erregte zusätzliches Interesse, weil zehn der elf Männer als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen waren. Rechte demonstrierten in Freiburg, ihnen stand eine noch größere Gegendemonstration gegenüber. In der Stadt entbrannte eine Sicherheitsdebatte.

Nur ein Angeklagter äußerte sich bisher vor Gericht - mit Widersprüchen

Als im Juni das Verfahren begann, klagten einige der Pflichtverteidiger, sie würden bedroht und ihre Kanzleien würden mit Telefonanrufen terrorisiert. Gleichzeitig streuten einige Anwälte am Rande der Verhandlungen den Verdacht, die 18-Jährige hätte den Sex eingefordert. Was ihnen wiederum harsche Kritik der Anwältin des mutmaßlichen Opfers einbrachte. Es war von Beginn an ein Verfahren mit hohem Puls.

Ende September wurden dann drei Syrer aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Beweislage gegen sie war von Anfang an dünn gewesen. Kosay A. saß in Haft, weil ihn die Aussage des Mitangeklagten Timo P. belastete. Der einzige Deutsche auf der Anklagebank war auch bislang der Einzige, der sich ausführlich zur Tat äußerte, er verstrickte sich aber vor Gericht immer wieder in Widersprüche. Bei Ayham Al R. fanden die Ermittler keine DNA-Spuren der Frau, anders als bei Muhanad M., der der Frau jedoch in der Tatnacht aus dem Gebüsch geholfen haben soll. Bei ihm hatte die 18-Jährige zusammen mit einer Freundin anschließend sogar geschlafen. Alle drei müssen dennoch weiterhin vor Gericht erscheinen, weil sie noch wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt sind.

27 Verhandlungstage bis Mitte Dezember reichen nicht aus

Obwohl Timo P. sowie der Hauptangeklagte Syrer Majd H. in einer kurzen Erklärung angaben, der Sex sei einvernehmlich gewesen, bleibt der Vorwurf der Vergewaltigung gegen die verbliebenen acht Angeklagten bislang bestehen. In einigen Fällen erhärtete er sich sogar aufgrund von Zeugenaussagen. Allerdings bleibt der Fall komplex, vor allem weil sich das mutmaßliche Opfer aufgrund eines Drogenrauschs an lange Phasen der Tatnacht nicht mehr erinnern kann. Majd H. und ein weiterer Mann sollen ihr Ecstasy verkauft und anschließend eine unbekannte Substanz in ein offenes Getränk gegeben haben. Doch auch das ist noch nicht bewiesen.

Fast 50 Zeugen und fünf Sachverständige sind geladen, es steht bereits fest, dass die ursprünglich angesetzten 27 Verhandlungstage bis Mitte Dezember nicht ausreichen. Der Prozess muss im neuen Jahr fortgesetzt werden. Richter Stefan Bürgelin hat nun angekündigt, das Verfahren nach Möglichkeit zu straffen. Weil die meisten Angeklagten schweigen, wurden etliche Zeugen aus dem Bekanntenkreis geladen, die die Tat nur vom Hörensagen kennen. Sie sollen aussagen, was ihnen die Angeklagten über die fragliche Nacht erzählt haben. Bürgelin will mit Staatsanwaltschaft und Verteidigern gemeinsam entscheiden, ob einige dieser Zeugen verzichtbar sind. Denn der Aufwand für diesen Prozess ist so groß, dass er an praktische Grenzen stößt.

Einer der freigelassenen Angeklagten erscheint am Morgen nicht

Die Tagesordnung musste mehrfach geändert werden. Anfangs verzögerte sich fast jeder Prozesstag um mehr als eine Stunde, weil ein Gefangenentransport irgendwo im Stau stand. Die Angeklagten in Untersuchungshaft wurden auf Haftanstalten in ganz Baden-Württemberg verteilt und müssen jedes Mal einzeln nach Freiburg gefahren werden. Am Montag erschienen zwei Zeugen am Vormittag gar nicht, am Nachmittag traf ein Zeuge ein, der zunächst nicht vernommen werden konnte, weil er nur Kurdisch sprach, sich aber alle Verfahrensbeteiligten am Vormittag darauf verständigt hatten, dass man auf den Kurdisch sprechenden Dolmetscher verzichten könne - weil er bisher nie gebraucht wurde.

Und noch einen neuen Verspätungsgrund gab es am ersten Verhandlungstag nach der Sommerpause: Einer der freigelassenen Angeklagten war am Morgen nicht erschienen. Wie sich herausstellte, hatte der 25-Jährige verschlafen.

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