Frau nimmt Mutter das Baby weg:Zwei Jahre Haft wegen Kindesentziehung

Lesezeit: 1 min

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Vor der Umkleidkabine hatte die Mutter ihr Baby abgestellt, plötzlich war der Säugling weg. Eine Frau hatte den Säugling genommen und war mit dem Baby von Salzburg bis nach Bayern geflüchtet. Hier wurde sie gestellt. Im Strafverfahren wurde jetzt das Urteil gefällt - für Kindesentziehung und weitere Vergehen.

Zwei Jahre muss eine Frau aus Tirol in Haft, die einer jungen Mutter ihr Baby weggenommen hatte. Das hat das Landesgericht Innsbruck entschieden. Die Frau muss außerdem wegen Vermögensdelikten 70.000 Euro Wiedergutmachung leisten erklärte Gerichtssprecher Günther Böhler in Wien. Zudem muss die 33-Jährige eine sechsmonatige Haftstrafe aus einem früheren Verfahren, die zur Bewährung ausgesetzt worden war, nun verbüßen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte im Juni 2010 großes Aufsehen erregt. Die Beschuldigte hatte das drei Monate alte Baby in einem Geschäft eines Salzburger Einkaufszentrums an sich genommen, als dessen 34 Jahre alte Mutter gerade in der Umkleidekabine stand. Stunden später wurde das Baby nach einer großen Suchaktion im bayerisch-österreichischen Grenzgebiet in Grassau, Landkreis Traunstein, wohlbehalten aufgefunden. Die Beschuldigte war nicht wegen Kindesentführung angeklagt, sondern wegen Kindesentziehung, da keine Erpressung im Spiel war. In diesem Fall drohen maximal drei Jahre Haft.

Die Tirolerin hatte sich zu Prozessbeginn im April schuldig bekannt. Allerdings erklärte sie, sie habe unter Druck gestanden. Sie habe zuvor eine Fehlgeburt erlitten, aber weiterhin eine Schwangerschaft vorgetäuscht und der angegebene Geburtstermin sei näher gerückt. Die Tat sei jedoch nicht geplant gewesen. Das Schöffengericht sah das anders, erklärte Richter Markus Neyer nach Angaben der Nachrichtenagentur APA und schätzte die Tat als "geplante Handlung" ein. Die Angeklagte sei durch das Einkaufszentrum gestreift und habe nur auf die passende Gelegenheit gewartet.

Hauptangeklagt war die Frau, weil sie bei ihrem früheren Arbeitgeber, einem Reisebüro, Geld unterschlagen haben soll und mit einem Teil des Geldes selbst auf Reisen ging. Der Schaden soll rund 75.000 Euro betragen haben. Allerdings sah der Schöffensenat keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Frau bereichert habe. Der Senat wertete das Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung als strafmildernd.

© Süddeutsche.de/dpa/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: