Flutkatastrophe:ISB: Unternehmen sollen Anträge zum Wiederaufbau stellen

Das bei der Ahr-Flut vor einem Jahr zerstörte Cafe Lang in Altenahr. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Bei der Flutkatastrophe 2021 waren auch zahlreiche Unternehmen betroffen. Der Wiederaufbau hält an. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz weist nun auf eine wichtige Frist hin.

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Mainz/Bad Neuenahr-Ahrweiler (dpa/lrs) - Durch die Flutkatastrophe 2021 geschädigte Unternehmen sollten nach Auskunft der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ihre Anträge auf Wiederaufbauhilfe bis zum Jahresende stellen. „Nach der derzeitigen Regelung endet die Antragsfrist für Unternehmen aus europarechtlichen Gründen am 31. Dezember 2024“, teilte die ISB am Montag mit. Die Landesregierung stehe für eine mögliche Verlängerung der Frist zwar in Gesprächen mit der EU-Kommission, diese seien jedoch ergebnisoffen.

Regulär können betroffene Unternehmen bis zum 31. Dezember 2024 Hilfen beantragen. Dabei können laut ISB etwa Einkommenseinbußen, Reparaturkosten oder Schadenersatz geltend gemacht werden. Bislang seien mehr als 500 Millionen Euro für flutgeschädigte Unternehmen bewilligt worden, hieß es. Durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch wird weiterhin vermisst.

© dpa-infocom, dpa:240422-99-767085/3

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