Mainz (dpa/lrs) - Der vom Finanzgericht des Bundeslandes geäußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer zeigt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, dass die Landesregierung „auf das falsche Pferd gesetzt“ hat. „Die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wurde von der Politik als unbürokratisch, fair und verfassungsfest angepriesen. Doch dieses Märchen zerbröselt stückweise“, teilte der Bund am Dienstag mit.
Das neue Grundsteuer-Modell sei „so bürokratisch“, dass es das Land Rheinland-Pfalz, aber auch viele Kommunen und Bürger nicht geschafft hätten, ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht abzugeben. „Allein in Rheinland-Pfalz gab es rund 280.000 Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der Grundsteuer – das spricht Bände“, teilte René Quante mit, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler in Mainz.
Kritik kam auch von den Freien Wählern im Landtag. Mit dem Urteil des Finanzgerichts müsse sich die Landesregierung die Frage gefallen lassen, ob sie die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform einer hinreichenden Prüfung unterzogen habe, meinte Fraktionschef Joachim Streit. „Das wäre dringend geboten gewesen. Denn im Licht der Geschehnisse rund um den Bundeshaushalt steht jetzt der Verdacht im Raum, dass es sich bei der Grundsteuerreform erneut um ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz handelt.“
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte am Montag mitgeteilt, an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer zu zweifeln. Man habe ernste Bedenken, „dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen“.
Das Finanzministerium in Mainz teilte dazu mit, man sei von der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt. Der Beschluss des Gerichts werde geprüft, über mögliche Rechtsmittel werde entschieden.
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