Prozess in Hamburg:Richter verurteilen Chantals Pflegeeltern zu Bewährungsstrafen

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  • Im Fall der vor drei Jahren an einer Methadon-Vegiftung gestorbenen Chantal hat das Landgericht in Hamburg ein Urteil gesprochen.
  • Die beiden Pflegeeltern wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.
  • Im Prozess wurden auch Vorwürfe gegen das Jugendamt laut.

Von Hannah Beitzer, Hamburg

Welches Urteil das Gericht gefällt hat

Drei Jahre nach dem Tod der damals elfjährigen Chantal in Hamburg ist an diesem Donnerstag das Urteil gesprochen worden. Die Richter am Landgericht verurteilten den früheren Pflegevater des Mädchens wegen fahrlässiger Tötung und Vernachlässigung seiner Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die Pfegemutter wurde zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für den Vater eine zweieinhalbjährige Haftstrafe und für die Mutter eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verlangt hatte. Die Verteidiger hatten für beide Angeklagte auf Freispruch plädiert.

Wie Chantal zu Tode kam

Chantal war vor drei Jahren an den Folgen einer Methadon-Vergiftung gestorben. Das Mädchen hatte in der Wohnung seiner drogenabhängigen Pflegeeltern Zugang zu der Heroin-Ersatzdroge bekommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pflegevater die im Sterben liegende Chantal dann sich selbst überlassen hatte - ohne den Notarzt oder seine Lebensgefährtin zu verständigen.

Beide Angeklagten hätten im Prozess Reue gezeigt, hieß es von Seiten des Gerichts zur Begründung der relativ milden Strafen. Die Familie sei unter den Ereignissen zusammengebrochen. Außerdem hätten die Pflegeeltern unter der Medienberichterstattung zu leiden gehabt und jeweils ihre Arbeitsstelle verloren.

Methadon-Tod von Chantal
:Hilfe, die nicht kam

Was sind gute Eltern? Im Fall der an einer Methadon-Überdosis gestorbenen Chantal erhebt der Staatsanwalt schwere Vorwürfe gegen die Angeklagten. Für den Pflegevater des Mädchens fordert er eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Die Verteidigung sieht das anders.

Von Hannah Beitzer

Wie die Staatsanwaltschaft argumentierte

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte das Mädchen in der Wohnung von Sylvia L. und Wolfgang A. versehentlich die Ersatzdroge eingenommen, weil sie sie für ein Medikament gegen Übelkeit hielt. Die Pflegemutter war an dem betreffenden Abend nicht zu Hause, der Pflegevater kam gegen 23 Uhr zurück und beauftragte die jüngste Pflegetochter, Chantal, noch einen Tee zu kochen. Als das Kind am nächsten Tag bewusstlos im Bett lag, alarmierte er jedoch keinen Arzt, sondern ging gegen Mittag zur Arbeit. Ein verhängnisvoller Fehler, denn zu diesem Zeitpunkt hätte Chantal noch gerettet werden können.

Welche Version die Verteidigung verbrachte

Die Verteidigung hat eine andere Version der Geschichte: Die Pflegeeltern beharrten darauf, das Methadon sei sicher in der Garage verwahrt gewesen. Den Anwälten von Sylvia L. und Wolfgang A. zufolge ist keinesfalls erwiesen, dass Chantal das Methadon von ihren Pflegeeltern hatte. Sie hätte es - eine Vermutung, die auf eine Aussage der jüngsten Pflegetochter der Familie zurückgeht - auch bei ihrem drogenabhängigen leiblichen Vater geklaut haben können. Doch weder in dessen Blut, noch in dessen Wohnung wurde bei einer Durchsuchung Methadon gefunden.

Wie sieht eine gute Familie aus? Diese Frage stand während des Prozesses ständig im Raum. Es gebe in der Gesellschaft "eine große Bandbreite von Erziehungsverhalten", das sei "gewollt und toleriert", sagte Staatsanwalt Florian Kirstein in seinem Plädoyer. Doch er ist der Meinung: Das, was sich in der Pflegefamilie von Chantal abspielte, war jenseits des tolerierbaren Maßes.

Chantal lebte seit 2008 in der Pflegefamilie. Ihre leibliche Mutter war alkoholabhängig, ihr Vater drogenabhängig. Im Alter von acht Jahren war sie vor den Zuständen zuhause in die Familie der Nachbarn geflohen, die dann ihre Pflegeeltern wurden - und das, obwohl sie ebenfalls drogenabhängig waren und seit Jahren mit Methadon substituiert wurden.

Chantal, so der Staatsanwalt, habe kein eigenes Bett gehabt, sondern sich ein 1,40 Meter breites Hochbett mit ihrer jüngeren Pflegeschwester geteilt. Es habe in der Wohnung für die Kinder keine Kleiderschränke gegeben. Der Herd in der Küche sei nicht angeschlossen gewesen, der Kühlschrank habe nicht funktioniert. Am schwersten wiegt für die Anklage jedoch die Drogensucht von Sylvia L. und Wolfgang A. "Sie ist gestorben an einer Substanz, die es in einem Haushalt mit Kindern nicht geben sollte", so der Staatsanwalt im Plädoyer.

Die Verteidigung stellte den Zustand der Wohnung völlig anders dar als die Staatsanwaltschaft: Udo Jacob, der Anwalt des Pflegevaters, bezeichnete die Verhältnisse mehrmals als "normal", wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Weder sei es schlimm, dass Chantal mit ihrer Pflegeschwester in einem Bett geschlafen hatte, noch sei der Zustand der Wohnung dauerhaft inakzeptabel gewesen.

Eine Lehrerin Chantals unterstützte diese Darstellung: Das Mädchen sei "wohlerzogen" und "sehr gut organisiert" gewesen. Die Pflegemutter Sylvia L. habe sich sehr gut um das Kind gekümmert, auf die Hausaufgaben geachtet und sei zu Elternabenden erschienen. Ein Pastor und eine Pädagogin, die Chantal über mehrere Monate hinweg an Nachmittagen betreut hatten, zeichneten ebenfalls ein positives Bild der Familie. "Es war alles völlig in Ordnung", sagte die Pädagogin. Die Angeklagte habe zwei Gesichter gehabt: "Eine Seite war sehr großzügig und liebevoll, die andere war manchmal auch etwas rau, aber nie brutal."

Welche Rolle die Behörden spielten

Im Prozess wurden von Seiten der Staatsanwaltschaft schwere Vorwürfe an das Jugendamt laut. Hinweisen von Verwandten Chantals auf eine Drogenvergangenheit der Eltern seien die Betreuer nicht nachgegangen und hätten sie als Mobbing abgetan. Der Vater von Chantal beschuldigte die Pflegeeltern, Chantal schlecht behandelt zu haben. Außerdem habe "ganz Wilhelmsburg" gewusst, dass die beiden drogensüchtig seien. Wochen vor ihrem Tod hatte das Mädchen versucht, ihre Pflegefamilie zu verlassen. "Bitte geh' zum Jugendamt und hole mich aus dieser schrecklichen Familie", zitierte Staatsanwalt Kirstein aus einem Brief von Chantal an ihren leiblichen Vater. Das Jugendamt war dieser Bitte jedoch nicht nachgegangen. Als Zeuge war Chantals Vater nicht geladen.

Ein Sozialarbeiter hatte die Zustände als "grenzwertig" beschrieben - jedoch nicht eingegriffen, sondern die Familie nur verwarnt. "Für Wilhelmsburger Verhältnisse war das schon in Ordnung", sagte der Pädagoge vor Gericht. Auch eine Betreuerin der Pflegeeltern sagte: "Es gab die Maßgabe, ein Pflegekind möglichst milieunah unterzubringen." Milieunah bedeutete für Chantal, Tochter einer Alkoholikerin und eines Drogensüchtigen, eben diese Wilhelmsburger Verhältnisse.

Welche politischen Folgen der Fall hat

Immerhin hatte Chantals Tod politische Konsequenzen. Der zuständige Bezirksamtsleiter musste zurücktreten, die zuständige Jugendamtsleiterin wurde abgelöst. Außerdem wurden sämtliche Pflegeeltern in Hamburg von den Behörden überprüft und die Kriterien für die Aufnahme eines Pflegekindes verschärft. Wer künftig ein Pflegekind aufnehmen will, muss ein Gesundheitszeugnis mit Drogentest vorlegen.

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