Europäischer Gerichtshof:EU-Recht zwingt nicht zur Anerkennung einer Scharia-Scheidung

Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. (Foto: Thomas Frey/dpa)

Deutsche Gerichte erkennen Privatscheidungen mitunter an und berufen sich auf EU-Vorgaben. Dem widerspricht der Europäische Gerichtshof.

Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien muss nach EU-Recht nicht in Deutschland anerkannt werden. Die einschlägige EU-Verordnung betreffe derartige Privatscheidungen nicht, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Er widersprach damit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München.

In dem Fall geht es um ein Ehepaar, beide mit deutschem und syrischem Pass, das 1999 im syrischen Homs geheiratet hatte und inzwischen in Deutschland lebt. Vor vier Jahren ließ der Mann sich durch eine einseitige "Scheidungsformel" scheiden, die er über einen Bevollmächtigten vor einem Schariagericht in Syrien erklären ließ.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München erkannte diese "Privatscheidung" unter Berufung auf EU-Vorgaben an. Der EuGH entschied jedoch nun, die einschlägige EU-Verordnung - Rom-III-Verordnung genannt - sei hier nicht maßgeblich. Die Verordnung erfasse nur Ehescheidungen, die von einem staatlichen Gericht oder einer öffentlichen Behörde ausgesprochen würden.

Europäischer Gerichtshof
:Gegen Scheidungen nach Scharia-Recht

Bisher lehnen Gerichte in Deutschland diese nicht generell ab. Das könnte sich ändern, wenn der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgt. Er sagt, die deutsche Praxis diskriminiere Frauen.

Von Wolfgang Janisch

Die eigentliche Entscheidung in dem Fall liegt nun beim Oberlandesgericht München. Dort hatte die Ehefrau das Urteil des Gerichtspräsidenten angefochten.

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