Ermittlungen:Juristische Aufarbeitung des Awo-Skandals dauert

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Der Hauptsitz der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Noch immer wird gegen eine zweistellige Zahl ehemaliger Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt ermittelt. Wieso dauert das so lange?

Von Sandra Trauner, dpa

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Ermittlungen gegen die frühere Leitung der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Frankfurt und Wiesbaden dauern an. Wie die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur sagte, wird noch gegen 18 Beschuldigte ermittelt. Im zentralen Verfahren liegt der Ball nun wieder beim Landgericht.

Der Skandal um überhöhte Gehälter, Luxus-Dienstwagen und Scheinanstellungen kam 2019 ins Rollen. Zwischenzeitlich wurde gegen rund 120 Personen ermittelt, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage im Herbst 2023 hervorging.

Strafverfahren wartet auf Entscheidung des Landgerichts

Im Zentrum steht ein Ehepaar, das die Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden führte. Zusammen mit zwei weiteren ehemaligen Führungskräften sind sie wegen Betrugs angeklagt. Es geht um den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften. Der Stadt Frankfurt soll, so der Vorwurf, ein Schaden von 2,6 Millionen Euro entstanden sein.

Die Staatsanwaltschaft hatte schon 2022 Anklage erhoben, aber das Landgericht schickte die Akten 2023 zurück und forderte Nachermittlungen. Inzwischen wurde die Anklage neu gefasst und liegt erneut dem Landgericht vor, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dominik Mies, der dpa sagte. Das Landgericht hat laut Sprecher Daniel Trosch noch nicht über die Zulassung entschieden.

Zivilverfahren auf September verschoben

Parallel zu dem Strafverfahren läuft im Zusammenhang mit den Flüchtlingsunterkünften ein Zivilverfahren. Klägerin ist die Stadt Frankfurt, Beklagter der Awo-Kreisverband Frankfurt. Die Stadt behauptet, in den Jahren 2016 bis 2018 überhöhte Personalkosten für diese Heime gezahlt zu haben und will jetzt Geld zurück.

Ursprünglich ging es um rund 470.000 Euro, später wurde die Klage erweitert, nun stehen 1,13 Millionen Euro im Raum. Die für diesen Freitag (26. April) vorgesehene Verhandlung wurde auf Bitten des Klägervertreters kurzfristig verschoben. Neuer Termin ist laut Landgerichtssprecherin Isabel Jahn im September.

Welche weiteren Verfahren stehen noch aus?

Neben dem Betrugsverfahren gegen die vier ehemaligen Chefs sind laut Staatsanwaltschaftssprecher Mies Ermittlungsverfahren gegen 14 weitere Beschuldigte aus dem Awo-Komplex noch offen. „Es geht in diesen Verfahren um den Verdacht der Untreue zum Nachteil der Kreisverbände der Awo Frankfurt und Wiesbaden, der Beihilfe zur Untreue, der Vorteilsgewährung, des Betrugs, des Vereitelns der Zwangsvollstreckung und der Steuerhinterziehung“, sagte Mies.

Zur Dauer der Ermittlungen berichtete Mies: „Es handelt sich um einen umfangreichen Komplex mit einer Vielzahl von Tatverdächtigen und mehreren Ermittlungsverfahren.“ Es seien „eine große Anzahl von Beweismitteln auszuwerten, Zeugen zu vernehmen und Stellungnahmen von Tatverdächtigen auszuwerten. Die Ermittlungen werden mit Nachdruck, aber selbstverständlich auch mit der erforderlichen Sorgfalt geführt.“

Prominente Angeklagte aus der Politik

Der Awo-Skandal reicht bis in die Politik. Der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) wurde wegen Vorteilsannahme verurteilt und musste seinen Posten räumen. Seine frühere Partnerin wurde wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. Ein Prozess gegen einen ehemaligen Wiesbadener Stadtverordneten steht noch aus. Er wurde schon im Sommer 2022 wegen Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall angeklagt, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

In anderen Verfahren ging es um Scheinarbeitsverträge und Minijobs, für die Mitarbeiter Geld erhielten, ohne dafür zu arbeiten. Auch ein falscher Doktortitel war Gegenstand eines Prozesses. Die neue Leitung der Awo verklagte das Ehepaar auf Schadenersatz und bekam Recht: Das Landesarbeitsgericht verurteilte die beiden zur Zahlung von knapp 1,8 Millionen Euro.

© dpa-infocom, dpa:240502-99-884557/2

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