Entscheidung:Gericht kippt Bettelverbot für die Krefelder Innenstadt

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

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Krefeld (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat ein für die Krefelder Innenstadt erlassenes Bettelverbot als rechtswidrig eingestuft. Damit hatte die Klage eines Bettlers zumindest im Eilverfahren Erfolg, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte (Az.: 18 L 896/23).

Der Rat der Stadt Krefeld hatte am 8. März 2023 per Allgemeinverfügung das aktive Betteln in der Krefelder Innenstadt zu bestimmten Zeiten verboten.

Die Stadt habe aber zuvor bereits per ordnungsbehördlicher Verordnung ein Bettelverbot für die gesamte Stadt erlassen, so das Gericht. Ein konkreter Anlass, etwa eine konkrete Gefahrenlage, sei für das zusätzliche Bettelverbot nicht erkennbar.

Das Gericht kritisierte aber auch den Inhalt des doppelten Verbots: Die Regelung sei zu unkonkret und könne daher weder befolgt, noch seine Einhaltung überprüft und vollstreckt werden. So bleibe unklar, welche Formen des Bettelns wann verboten und welche weiterhin erlaubt sind.

Richte sich eine behördliche Anordnung an einen rechtsunkundigen Personenkreis, der zudem häufig über keinen festen Wohnsitz und damit über wenig Hab und Gut verfügt, müsse sie umso klarer verfasst sein, so das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:230605-99-948475/2

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