Demonstrationen:Mehrere Ermittlungen nach Bauernprotesten in Brandenburg

Ein kaputtes Auto steht auf der Bundesstraße 5, nachdem protestierende Bauern Mist und Gülle auf der Fahrbahn verteilt hatten. (Foto: Christian Pörschmann/reportnet24/dpa)

Auf der Bundesstraße 5 wird bei einer Protestaktion von Landwirten Gülle verteilt. Das führt zu Unfällen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt - auch noch in anderen Fällen.

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Elstal (dpa/bb) - Mehrere Aktionen im Rahmen von Bauernprotesten in Brandenburg könnten ein juristisches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittle in drei Fällen, berichtete Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags in Potsdam. Nach dem Verteilen von Mist, Gülle und Abfällen auf der Bundesstraße 5 in der Nacht zum 4. März ermittle die Behörde unter anderem wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Bedrohung und Brandstiftung.

Protestierende Bauern hatten auf der B5 bei Elstal nach Angaben der Polizei Gülle und Mist über Hunderte Meter auf der Fahrbahn verteilt und Traktoren abgestellt. Anschließend sei es zu sechs Unfällen mit mehreren verletzten Menschen gekommen. Landesbauernpräsident Henrik Wendorff hatte sich von der nicht angemeldeten Aktion distanziert und sah Grenzen überschritten.

Nach einer Blockade auf der B5 bei Wustermark (Kreis Havelland) am 18. Januar ermittelt die Potsdamer Staatsanwaltschaft nach Angaben der Ministerin wegen Nötigung. Dort war laut Hoffmann ein Misthaufen aufgeschüttet, der sich über die ganze Straßenbreite erstreckt haben soll.

Eine Aktion am 8. Januar auf der B188 bei Stechow im Havelland ziehe Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nach sich. Zwei Transporter sollen mit Heuballen die Zufahrt zu einem Kreisverkehr versperrt haben.

Nach einer Blockadeaktion auf der B87 bei Lübben in der Nacht zum 11. Januar konnte nach Angaben der Ministerin bisher kein Täter ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittle wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Nötigung.

© dpa-infocom, dpa:240411-99-638697/3

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