In der britischen Science-Fiction-Serie " Black Mirror" gibt es eine sehr düstere Episode über einen Jugendlichen, der von anonymen SMS-Schreibern erpresst wird. Sie zwingen ihn, alles zu tun, was sie verlangen. Sonst, so die Drohung, würden sie Bilder von ihm an alle seine Kontakte schicken, Bilder, die ihn beim Masturbieren zeigen und auch jene Bilder, die ihn zum Masturbieren anregen. Die Geschichte handelt von der Frage, wie weit ein Mensch geht, um zu verhindern, dass seine innerste Intimsphäre öffentlich wird.
Das Bayerische Landeskriminalamt und die Zentralstelle Cybercrime Bayern haben jetzt über eine Welle ganz ähnlicher Fälle informiert, im realen Leben natürlich. Demnach haben sich seit der ersten Jahreshälfte 2018 Erpressungsversuche gehäuft, die dem LKA zufolge alle gleich ablaufen: Menschen bekommen per E-Mail die Nachricht, ihr Computer sei mit einer Schadsoftware infiziert, mit deren Hilfe Aufnahmen über die Webcam angefertigt worden seien. Dann werde Druck ausgeübt, die Täter behaupteten, Videos zu besitzen, die den Computernutzer "beim Besuch von pornografischen Webseiten" und "bei sexuellen Handlungen" zeigten und die im Umfeld des Betroffenen verbreitet würden, wenn er kein Schweigegeld in Form der Kryptowährung Bitcoin zahle.
Mehrere Täter
Allein in Bayern seien bereits mehr als 3200 Fälle angezeigt worden, sagt der Bamberger Oberstaatsanwalt Christian Schorr. "Man muss davon ausgehen, dass Mails in viel größerer Masse verschickt wurden." Tatsächlich infiziert waren die Rechner aber nicht. Die Behörden sind überzeugt, dass "unabhängig voneinander mehrere Täter" solche Mails verschickt haben.
Immerhin einen Tatverdächtigen haben sie schon ermittelt: Im November 2018 hätten Beamte das Zimmer eines 17-Jährigen in seinem Elternhaus in Bremen durchsucht, teilt das LKA mit. Ihm würden "zum aktuellen Stand des Verfahrens knapp 150 dieser versuchten Erpressungshandlungen zur Last gelegt." Der Jugendliche soll zudem auf betrügerische Weise mehrere Internetserver angemietet haben, die für weitere Straftaten und "zum Versand der erpresserischen E-Mails missbraucht worden sein sollen." Ob der Täter tatsächlich Geld erbeutet hat, ist noch nicht klar, sagt Oberstaatsanwalt Schorr. Einen Fall, bei dem ein Betroffener auf die Forderung der Erpresser eingegangen sei, habe man noch nicht festgestellt.