„Cold Case“:Kindermörder auch für Frauenmord im Maisfeld verurteilt

Lesezeit: 3 min

Der Angeklagte kommt in den Verhandlungssaal am Düsseldorfer Landgericht und verdeckt sein Gesicht. (Foto: Thomas Banneyer/dpa)

Wie gehen Gerichte mit uralten „Cold Case“-Fällen um - und mit DNA-Beweisen, die vor Jahrzehnten eher zufällig und nicht nach heutigen Standards gesichert wurden? Im Fall eines Frauenmordes vor 31 Jahren in einem Maisfeld kam es nun zu einem Schuldspruch.

Von Frank Christiansen, dpa

Düsseldorf (dpa) - Ein rechtskräftig verurteilter Kindermörder ist nach 31 Jahren auch für den Frauenmord in einem Maisfeld in Meerbusch bei Düsseldorf schuldig gesprochen worden. Beide Morde „weisen erhebliche Parallelen auf“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Dienstag in Düsseldorf. Am Opfer, der 50 Jahre alten Reiseführerin Sigrid C., war an einem Fingernagel eine DNA-Spur eines 63-jährigen Automechanikers sichergestellt worden.

Die Leiche der Frau war am 21. August 1992 vom Hund eines Spaziergängers hinter dem Rheindeich in dem Maisfeld entdeckt worden. Der Fall blieb lange ungelöst, bis sich Ermittler die Akten noch einmal vornahmen und ihnen Fortschritte der DNA-Analyse zum Durchbruch verhalfen.

Ging es 1992 darum, etwaige Faser- und Blutspuren zu sichern, ist die DNA-Technik inzwischen so weit fortgeschritten, aus kleinsten Zellspuren den genetischen Fingerabdruck ihres Besitzers gewinnen zu können. Das gelingt auch im Fall von Sigrid C. und ein Abgleich mit der DNA-Datenbank ergibt einen Volltreffer: Die DNA gehört dem Mann, der wegen eines Kindermordes bereits seit 28 Jahren hinter Gittern sitzt.

Der gebürtige Düsseldorfer hatte drei Jahre später, also 1995, in Bad Liebenzell (Baden-Württemberg) eine zwölfjährige Schülerin umgebracht. Er bestreitet beide Morde. Nachdem er während des zwischenzeitlich gelockerten Vollzugs mit Fotos erwischt wurde, die er heimlich vom Intimbereich von Frauen geschossen hat, war er vom offenen in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt worden.

Die Leiche der Reiseleiterin war - wie die der erstochenen Schülerin - teilweise entkleidet. Der Täter würgte die 50-Jährige, stach ihr 13 Mal in den Oberkörper und setzte dann einen langen, tödlichen Halsschnitt. Das Motiv: „Entweder zur Verdeckung eines Vergewaltigungsversuchs, zur sexuellen Erregung oder zur Machtausübung“, führte der Richter aus.

Das Düsseldorfer Landgericht bildete am Dienstag eine Gesamtstrafe, weil der Mord in Meerbusch drei Jahre vor dem in Bad Liebenzell geschah. Die Strafe - lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld - konnte das Gericht dabei nicht erhöhen, weil es sich bereits um die Höchststrafe handelt. Für eine Sicherungsverwahrung galten damals strengere Voraussetzungen.

Staatsanwältin Laura Neumann hatte zuvor lebenslange Haft für den 63-Jährigen gefordert. Die Beweisaufnahme habe bestätigt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat, sagte sie. Die DNA-Spur, die am Fingernagel des rechten Mittelfingers des Opfers gesichert wurde, stamme eindeutig vom Angeklagten. Sie könne nur durch die Tat dorthin gekommen sein, weil Täter und Opfer zuvor keinen Kontakt und keine Beziehung miteinander hatten. Die Qualität der Spur sei viel zu gut für einen zufälligen Sekundärkontakt, also eine Übertragung durch Dritte.

Der Automechaniker blickt auf eine trübe Kindheit in Düsseldorf zurück. Seinen leiblichen Vater lernt er nie kennen, seine Mutter ist Trinkerin. Dieses Suchtverhalten legt auch er bald an den Tag. Seine Alkoholexzesse kosten ihn häufig den Job. Der Behauptung des Angeklagten, er sei zur Tatzeit mit seiner damaligen Frau im Urlaub am Bodensee gewesen, hatte diese ausdrücklich widersprochen.

Verteidiger Maximilian Klefenz hatte dennoch einen Freispruch beantragt. Der DNA-Beweis sei nur so gut, wie das schwächste Glied in der Beweiskette, sagte er. Einer Studie zufolge werde bei 90 Prozent der Bevölkerung Fremd-DNA in ähnlich guter Qualität an den Fingernägeln gefunden. Ein zufälliger Kontakt, ein Händeschütteln reiche aus.

Zudem habe eine Studie 2016 an den Tag gebracht, dass 75 Prozent der Instrumente zur Spurensicherung durch Fremd-DNA belastet seien. Spezielle Reinigungslösungen, die die Instrumente zuverlässig von DNA befreien, habe es 1992 noch gar nicht gegeben.

Eine Kontamination sei also ohne Weiteres möglich, sagte Klefenz und verwies auf entsprechende Fälle wie das „Phantom von Heilbronn“ oder die ermordete neunjährige Peggy, bei der DNA vom NSU-Terroristen Uwe Mundlos entdeckt worden war - vermutlich übertragen durch einen Zollstock der Spurensicherer.

Außerdem seien am Tatort im Maisfeld Spuren von zwei oder drei anderen Männern gesichert worden. Die DNA-Spur reiche für eine Verurteilung daher nicht aus.

Das Gericht zeigte sich vom Plädoyer des Verteidigers beeindruckt: Die Ausführungen seien richtig und beachtenswert. Eine zufällige Kontamination des Mordopfers mit der DNA des Angeklagten sei auch theoretisch möglich - aber eben nur theoretisch, so Richter Drees. Der Verteidiger kündigte Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof an.

© dpa-infocom, dpa:231016-99-586773/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: