Bildung:Verweigerte Zusatzstunde: Lehrerin widerruft Vergleich

Ein Schüler meldet sich, während die Lehrerin an die Tafel schreibt. (Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild)

Eigentlich sollte sie im Mai wieder in den Dienst zurückkehren. Nun hat eine Lehrerin eine Einigung mit dem Landesschulamt widerrufen. Der Fall bleibt also weiter offen.

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Stendal (dpa/sa) - Im Fall einer Lehrerin, die eine verpflichtende Zusatzstunde pro Woche nicht leisten wollte und der deshalb gekündigt wurde, könnte nun eine Gerichtsentscheidung notwendig werden. „Mittlerweile hat die Klägerin den Vergleich widerrufen“, erklärte ein Sprecher des Arbeitsgerichts am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Mitte April hieß es, die Frau und das Landesschulamt hätten sich geeinigt. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet.

Wegen des Widerrufs sei nun ein nächster Termin vor Gericht vorgesehen, bei dem entweder eine Entscheidung verkündet oder weitere Prozessschritte getroffen würden, sagte der Sprecher. Der Vergleich sah vor, dass die Klägerin für die Zeit nach Zugang der fristlosen Kündigung bis zum 30. April 2024 keine Ansprüche gegen das Land hätte. Das Arbeitsverhältnis sollte ab dem 1. Mai 2024 unter Anerkennung der bisherigen Dienstzeiten fortgesetzt werden, die Frau sollte künftig die umstrittene Vorgriffsstunde leisten.

Um für weniger Unterrichtsausfall zu sorgen, müssen Lehrerinnen und Lehrer seit den Osterferien 2023 eine Stunde pro Woche zusätzlich vor der Klasse stehen. Diese Stunde können sie sich auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansammeln. Die betreffende Lehrkraft hatte sich mehrmals geweigert, die sogenannte Vorgriffsstunde zu leisten. Das Landesschulamt sah darin eine Arbeitspflichtverweigerung und zog Konsequenzen. Die Lehrerin zog daraufhin vor Gericht.

© dpa-infocom, dpa:240426-99-820668/2

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