Diebstahl von Big Maple Leaf:Angeklagte streiten Tatbeteiligung ab

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Zwei der vier Angeklagten verbergen ihre Gesichter hinter einer Zeitschrift und einem Hefter. (Foto: dpa)
  • In Berlin geht es seit heute um einen aufsehenerregenden Kriminalfall: den Diebstahl der 100 Kilogramm schweren Goldmünze "Big Maple Leaf".
  • Drei Tatverdächtige und ein mutmaßlicher Komplize müssen sich deswegen vor dem Berliner Landgericht verantworten.
  • Sie bestreiten eine Tatbeteiligung. Die Verteidigung wirft der Anklage vor, einen Indizienprozess anzustrengen.

Aus dem Gericht von Verena Mayer

Für die Verteidigung ist der Fall klar: Es gibt nur Indizien, aber keine Beweise. Vor dem Berliner Landgericht hat der Prozess zu einem der spektakulärsten Ganoven-Coups in der Geschichte der Bundesrepublik begonnen: Der Diebstahl der 100 Kilogramm schweren Goldmünze "Big Maple Leaf", die in der Nacht zum 27. März 2017 aus dem Berliner Bode-Museum entwendet worden ist. Bis heute ist sie nicht wieder aufgetaucht. Ermittler vermuten, dass die Münze zerstückelt und verkauft wurde. Nach damaligem Goldwert war sie 3,75 Millionen Euro wert.

"Big Maple Leaf" ist das Gegenteil einer handelsüblichen Münze. Sie ist so groß wie ein Wagenrad. Auf ihr zu sehen ist eine Abbildung von Königin Elizabeth II. Lediglich fünf Exemplare wurden im Jahr 2007 in Kanada geprägt. Die Diebe sollen die wertvolle Monarchinnen-Münze mit Rollbrett und Schubkarre aus dem Museum geschafft haben. Zuvor sollen sie mithilfe einer Leiter in ein Fenster des Gebäudes eingestiegen sein, die Münz-Vitrine zertrümmerten sie mit einer Axt.

Drei der Angeklagten sind deutsche Staatsbürger, die zu einer arabischstämmigen Berliner Großfamilie gehören, zwei Brüder (20 und 24 Jahre) sowie ihr 20-jähriger Cousin. Ebenfalls angeklagt ist ein 20-jähriger Wachmann des Museums, der für das Trio die Örtlichkeiten ausgekundschaftet haben soll. Er ist der ehemalige Schulfreund eines Angeklagten. Alle bestreiten, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Die achtköpfige Anwaltsmannschaft der Angeklagten scheint sich für eine offensive Verteidigungsstrategie enschieden zu haben: die Arbeit der Ermittler attackieren. Der Wachmann etwa sei unschuldig ins Visier der Fahnder geraten. Von einer Komplizenschaft wollen sie nichts wissen. Zudem seien die Ermittlungen einseitig geführt worden. "Indizien wurden als Tatsachen dargestellt", sagten die Verteidiger. Die umfangreichen Ermittlungen der Polizei hätten keinen "einzigen durchgreifenden Beweis" für eine Tatbeteiligung ihrer Mandanten ergeben. Gemeint sind damit unter anderem GPS-Daten, mitgehörte Telefongespräche und Observationen der Polizei. So sei es zum Beispiel auffällig gewesen, dass sich einer der Angeklagten nach dem Verschwinden der Münze teuren Schmuck gekauft hatte. Ein Zusammenhang mit der Tat sei nicht nachweisbar. So sieht es die Verteidigung.

Die Männer waren im Juli 2017 festgenommen worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah einen Verdacht wegen bandenmäßigen Vorgehens nicht als erhärtet an, die Verdächtigen mussten nicht in Untersuchungshaft. Drei von ihnen sind laut Gericht bereits zuvor wegen verschiedener Delikte straffällig geworden.

Mit Material der Agenturen.

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