Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod eines fünf Jahre alten Mädchens im Bürgerpark Pankow hat das Berliner Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 20-Jährige am 21. Februar in der Grünanlage mehrmals auf das Kind einer Bekannten einstach, das ihm an jenem Nachmittag anvertraut war. Das Mädchen starb wenig später in einem Krankenhaus. Das Motiv für die Tat ist in der rund dreimonatigen Verhandlung im Dunkeln geblieben. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Jugendstrafe von neun Jahren plädiert und zudem eine Unterbringung des 20-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Der Angeklagte sei ohne Behandlung "extrem gefährlich", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die Verteidiger hatten eine Haftstrafe nicht unwesentlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft beantragt und sich gegen eine Unterbringung ausgesprochen. Der Angeklagte war am Tattag festgenommen worden, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Heranwachsenden eine Intelligenzminderung und kognitive Einschränkungen bescheinigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.