Wolfratshausen:Aus altem Forstamt soll eine Klinik werden

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An der Königsdorfer Straße ist eine psychiatrische Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geplant.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Eine Tagesklinik für psychisch Kranke in Wolfratshausen ist schon länger in Planung. Schließlich gibt es im Landkreis bislang kein Krankenhaus oder eine Abteilung dieser Ausrichtung, Betroffene müssen weite Wege auf sich nehmen, wenn sie Hilfe brauchen. Die Kliniken des Bezirks Oberbayern (KBO) haben sich zum Ziel gesetzt, psychisch Kranke möglichst wohnortnah und ambulant zu versorgen. Ihr Tochterunternehmen, die Lech-Mangfall-Kliniken, haben daher bereits 2014 die Absicht erklärt, eine Tagesklinik in Wolfratshausen zu errichten. Nun wird das Projekt konkret, ein Standort ist gefunden: An der Königsdorfer Straße 17 soll je eine Tagesklinik für Kinder- und Jugend- sowie für Erwachsenenpsychiatrie entstehen, mit dazugehörigen Ambulanzen und einer Schule für psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Der dazu nötigen Änderung des Bebauungsplans haben die Stadträte am Mittwoch im Bauausschuss mit großer Mehrheit zugestimmt.

Mit der Einrichtung, die ursprünglich auf dem Gelände der Kreisklinik geplant war, soll die psychiatrische Unterversorgung in Wolfratshausen und Umgebung endlich beendet werden. Die nächsten Kliniken für Erwachsene gibt es in München, Agatharied, Rosenheim und Hausham. Für Kinder und Jugendliche gibt es seit einigen Jahren zwar eine Ambulanz der KBO-Heckscher-Klinikum GmbH im Obermarkt. Für die Versorgung der Minderjährigen im Landkreis reicht diese jedoch nicht aus. Das bayerische Gesundheitsministerium hat für Wolfratshausen einen Bedarf von 16 Plätzen für Kinder und Jugendliche sowie 20 für Erwachsene mit psychischer Erkrankung bestätigt - eine Voraussetzung, damit der Bau gefördert wird.

Das Grundstück an der Königsdorfer Straße, auf dem sich das ehemalige Forstamt befindet, hat laut Beschlussvorlage die "ideale Lage" für die Tageskliniken. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die Lage in einem Mischgebiet und die Nähe zu Real-, Berufs- und Mittelschule sind laut KBO optimal für die geplanten Einrichtungen.

Um das Projekt zu verwirklichen, muss der Bebauungsplan für das Gelände geändert werden. Die KBO haben zwei Varianten zur Auswahl gestellt: einen Baukörper mit zwei versetzten Teilen und einer Grundfläche von 870 Quadratmetern oder einen länglichen, rechteckigen Baukörper mit 850 Quadratmetern Grundfläche. Die bislang zulässige Grundfläche beträgt 415 Quadratmeter. Der Stadtrat favorisiert die zweite Variante mit Tiefgarage. Auch die zulässige Wandhöhe soll geringfügig auf 10,50 Meter erhöht werden. Das Gebäude soll laut Sitzungsvorlage ein Zeltdach oder ein begrüntes Flachdach erhalten.

Bürgermeister Klaus Heilinglechner warb dafür, der beantragten Änderung des Bebauungsplans zuzustimmen. "Ein weiterer Klinikstandort ist für Wolfratshausen ein immenser Standortvorteil", sagte er. Die geplanten Tageskliniken für psychisch Kranke würden dringend benötigt, zudem gewinne der Sektor Psychiatrie immer mehr an Bedeutung. Die Einrichtung sei "entscheidend" für die weitere Entwicklung der Stadt. Die allermeisten Stadträte teilten seine Auffassung. "Seien wir froh und erkennen wir die Chance", appellierte Fritz Schnaller (SPD). Auch Hans Schmidt (Grüne) erklärte, seine Fraktion begrüße das wichtige Vorhaben. Er gab aber zu bedenken, dass mit der Verdopplung der zulässigen Grundfläche eine massive Bebauung auf einer naturnahen Freifläche entstehe. Die vorhandenen großen Bäume auf dem Gelände sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben, forderte Schmidt.

Nur Richard Kugler (Wolfratshauser Liste) stimmte gegen den Beschluss. Mit dem Bezirk habe man auch schlechte Erfahrungen gemacht, sagte er - und rekurrierte auf die Oberbayerische Heimstätte, die sich bei den Wohnblöcken an der Anemonenstraße an kaum eine Vorgabe gehalten habe. "Nur weil man eine Klinik gut findet, sollte man nicht alle Hürden fallen lassen", sagte er. Die übrigen Stadträte beschlossen indes, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert und ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden soll.

© SZ vom 15.10.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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