Aus dem Amtsgericht Wolfratshausen :Morddrohung aus Eifersucht

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Junge Mutter wegen Nachricht an Nebenbuhlerin verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Als die junge Mutter zum Handy greift, ist sie betrunken und eifersüchtig: Sie feiert am Abend mit Freunden, während ihre Eltern auf das Baby aufpassen. Irgendwie erfährt die heute 22-jährige Hausfrau, dass ihr früherer Freund und Vater ihres Kindes mit einer anderen Frau an einem anderen Ort Party macht. Ihrer Nebenbuhlerin schreibt sie am 10. Januar dieses Jahres per Whatsapp, dass sie sich an ihr rächen und sie umbringen werde. Gegen den Strafbefehl wegen Bedrohung in Höhe von 2400 Euro - 60 Tagessätze zu 40 Euro - hat sich die junge Frau am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht erfolgreich gewehrt. Ihrem Einspruch, den Betrag zu reduzieren, wurde stattgegeben. Die Angeklagte muss nur noch 500 Euro, 50 Tagessätze á zehn Euro zahlen. So urteilte das Gericht.

Ausschlaggebend waren wohl die Hintergründe der Bedrohung, die ursprünglich nicht bekannt waren. Wie der Verteidiger erklärte, habe ursprünglich der Kindsvater auf das Baby aufpassen sollen, aber abgesagt. Daraufhin sprangen die Eltern der Angeklagten ein. Seine Mandantin sei an dem Abend zunächst locker und gelöst gewesen, weil sie endlich einmal Zeit nur für sich gehabt habe. Doch dann habe sie herausbekommen, dass ihr Freund mit einer anderen gerade woanders feiere. Alkoholisch enthemmt - nach drei Bier mit Tequilageschmack und 80-prozentigem Rum - sei sie emotional ausgerastet und weit über das Ziel hinausgeschossen. "Sie hat der Frau gepfefferte Whatsapps geschickt", berichtete der Verteidiger.

Inzwischen ist der Kindsvater wieder zur Angeklagten zurückgekehrt und mit ihr liiert. Weil seine Mandantin ihre Ausbildung unterbrechen musste, habe sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, schilderte der Verteidiger. Sie finanziere sich durch Hilfe zum Lebensunterhalt und Mietzuschüsse. Er frage sich, ob es wirklich 60 Tagessätze Geldstrafe sein müssten, sagte der Verteidiger und plädierte für eine Tagessatzhöhe von zehn bis 15 Euro. Seinem Antrag auf nicht mehr als 30 Tagessätze folgte der Staatsanwalt nicht. Er plädierte jedoch für eine niedrigere Strafe von 50 Tagessätzen á zehn Euro. Dem folgte der Richter, verwies allerdings auf drei Vorahndungen der Angeklagten wegen Beleidigung, Vortäuschen einer Straftat und Nötigung. Ob "jetzt erst einmal Ruhe sei", fragte er. "Eine Sache ist noch offen", entgegnete die Angeklagte.

© SZ vom 01.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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