Wirtschaft in Wolfratshausen:Unter Ausschluss der Möbelhäuser

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Eines der großen Möbelhäuser im Gewerbegebiet Wolfratshausen, die nun nicht mehr von verkaufsoffenen Sonntagen profitieren dürfen. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Die Loisachstadt darf nicht länger erlauben, dass Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntagen im gesamten Stadtgebiet öffnen.

Von Claudia Koestler, Wolfratshausen

Wolfratshausen würde gerne, und wahrscheinlich auch so mancher Laden in der Loisachstadt. Allein, sie dürfen nicht mehr, und zwar die Geschäfte an den verkaufsoffenen Sonntagen im ganzen Stadtgebiet öffnen. In der Ratssitzung am Dienstag musste das Gremium die verkaufsoffenen Sonntage der Stadt wieder analog zu den vier Traditionsmärkten festsetzen - aufgrund einer Weisung der Regierung von Oberbayern. Das Landratsamt hat daraufhin die Stadt Wolfratshausen ermahnt, die verkaufsoffenen Sonntage mit dem Paragrafen 14 des Ladenschlussgesetzes in Einklang zu bringen, wonach Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten an jährlich höchstens vier Sonntagen geöffnet sein dürfen. "Die zusätzlichen Ladenöffnungszeiten dürfen nur eine Ergänzung zur Marktveranstaltung sein und müssen mit dem Hauptgeschehen dort im direkten Verbund stehen", erklärte Marktmeister Hubert Bernwieser.

Das heißt übersetzt: Nur die Läden in direkter Umgebung zum Markt dürfen öffnen, nicht weitere im Stadtgebiet, noch dazu, wenn es keine direkte Anbindung gibt, wie im Wolfratshauser Gewerbegebiet. Der für die Erlaubnis der Sonntagsöffnung entscheidende Besucherstrom müsse aus dem Markt selbst entstehen, oder anders: Der Markt müsse überwiegend die Besucher anziehen und nicht allein die Geschäfte. Dem sei aber nicht so, wenn etwa die großen Möbelhäuser im Wolfratshauser Gewerbegebiet öffnen. Das habe das Bayerische Verwaltungsgericht festgestellt. Daher konnte die bisherige Regelung so nicht weiter beibehalten werden. "Es war eine Gratwanderung, jetzt ist der Grat überschritten", sagte Bürgermeister Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung Wolfratshausen).

Noch eine Hürde, die im Wolfratshauser Gremium für Unverständnis und entsetztes Gelächter sorgte: Der Markt an einem verkaufsoffenen Sonntag muss größer sein als die Verkaufsfläche der Ladengeschäfte. "Im Fall der Möbelhäuser sprechen wir also von einem Markt, der größer als 55 000 Quadratmeter wäre - und das im Gewerbegebiet", sagte Bernwieser.

Hauptbetroffene von dieser neuen Regelung sind die Möbelhäuser XXXLutz und MömaX am Hans-Urmiller-Ring. Gleichzeitig hat der Ausschluss dieser beiden großen Gewerbetreibenden sicher auch Auswirkungen auf die Besucherfrequenz in der Altstadt, erklärte Heilinglechner, weil von den Unternehmen begleitend zum verkaufsoffenen Sonntag immer groß und überregional Werbeanzeigen geschaltet wurden.

Die Stadtverwaltung hat dem Bürgermeister zufolge den Werbekreis und die Möbelhäuser informiert. "Wir haben es nicht in der Hand. Aber sobald es vonseiten der Möbelhäuser ein neues Konzept gibt, das das Landratsamt annimmt, werden wir unsere Satzung wieder ändern", kündigte Heilinglechner an.

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