Wolfratshausen:Gezerre um den "Turm" hält an

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1,6 Millionen Euro sind nicht genug: Die Gläubiger-Bank BAG lässt Zwangsversteigerung platzen. Ob die nächste Verhandlung noch in diesem Jahr stattfindet, lässt der Rechtspfleger offen.

Isabel Meixner

Was geschieht mit dem "Turm" im Wolfratshauser Gewerbegebiet? Diese Frage ist weiterhin offen. Die BAG Bankaktiengesellschaft stellte am gestrigen Mittwoch das Zwangsversteigerungsverfahren ein, woraufhin Reinhard Hofstetter, Rechtspfleger am Amtsgericht Wolfratshausen, dem Höchstbietenden der Zwangsversteigerung am 12. April, Peter Alexander Lienau, den Zuschlag versagte. Der Münchner Rechtsanwalt hatte 1,6 Millionen Euro für die 5125 Quadratmeter große, marode Immobilie am Hans-Urmiller-Ring geboten, auf der eine Grundschuld von 4,4 Millionen Euro lastet.

Die BAG hat nun sechs Monate Zeit, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Laut Schätzung beträgt der Verkehrswert des Gebäudes 1,9 Millionen Euro. Dass es zu einer erneuten Zwangsversteigerung noch in diesem Jahr kommt, daran ließ Hofstetter deutliche Zweifel aufkommen: "Ich sehe nicht ein, dass eine nochmalige Verhandlung auf Kosten der anderen Gläubiger geht."

Er sei nur zu einem Termin in diesem Jahr bereit, wenn die BAG ihm einen Bietinteressenten präsentiere, der ihren Zahlungsvorstellungen gerecht wird. Ein erstes Angebot Lienaus in Höhe von 1,4 Millionen Euro hatte die BAG im vergangenen Jahr ebenfalls abgelehnt.

Der Turm wird seit der Privatinsolvenz des ehemaligen Besitzers Sepp Schwarzenbach im Jahr 2006 zwangsverwaltet. Kommt es zu einem dritten Zwangsversteigerungsversuch, sieht Hofstetter die Bankaktiengesellschaft unter Zugzwang. Denn zum einen koste die Zwangsverwaltung der Gläubigerin derzeit mehr Geld, als sie Miete einnehme. Zum anderen würde die Zwangsversteigerung ganz aufgehoben, sollte die BAG auch das dritte Mal das Verfahren wegen der ihr zu niedrigen Angebotssumme einstellen.

In diesem Fall müsste sie das Zwangsversteigerungsverfahren erneut beantragen. Das kann das Amtsgericht dann aber ablehnen, wenn es dem Gläubiger das Rechtsschutzinteresse abspricht. Ob er das angesichts der zwei abgelehnten Angebote zu tun beabsichtige, ließ Hofstetter offen.

© SZ vom 26.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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