Wolfratshausen:Fast 1000 Quadratmeter für ein Parkhaus in der Innenstadt

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Das etwa 940 Quadratmeter große Areal hinter der Happ'schen Apotheke ist offenbar verkauft. (Foto: Hartmut Pöstges)

Der Investor des Isar-Kaufhauses erhält offenbar den Zuschlag für das Nachbargrundstück hinter der Happ'schen Apotheke. Die steht unter Denkmalschutz.

Die Stadt Wolfratshausen hat das Grundstück hinter der Happ'schen Apotheke an den Investor verkauft, der das Isar-Kaufhaus abreißen und dort einen Neubau errichten will. Wer den Zuschlag für das Areal erhalten hat, auf dem laut Auflagen ein Parkhaus errichtet werden soll, will Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) zwar erst in den kommenden Tagen offiziell verlautbaren. Nachdem es aber nur zwei Bewerber gab, und Sepp Schwarzenbach und Korbinian Haberlander, die ein Parkhaus mit Hotel errichten wollten, leer ausgingen, bleibt nur der zweite Bewerber übrig: die Untermarkt 7-11 GmbH, die zur Grünwalder Scherbaum Unternehmensgruppe gehört und bereits das Isar-Kaufhaus Anfang des Jahres erworben hatte.

Zwar könne er den formellen Zuschlag noch nicht bestätigen, sagt Harald Mosler, neben Rainer Scherbaum Geschäftsführer der eigens gegründeten GmbH, auf Anfrage. "Wir haben aber mit der Stadt verschiedene Gespräche geführt, sodass wir davon ausgehen können, dass wir die Grundstücke erhalten." Das etwa 940 Quadratmeter große Areal ist für den Investor ideal: Ein Parkhaus dort "würde die Gesamtsituation deutlichst entschärfen", sagt Mosler, "und zwar unter Wahrung der Denkmalschutzbelange". Mosler hatte schon im Vorfeld betont, dass man eine Lösung gemeinsam mit der Stadt suche, um die zusätzlichen Stellplätze für den großflächigen Laden zu schaffen, der im Erdgeschoss des Neubaus am Untermarkt geplant ist. Wie das Parkhaus aussehen soll, ist noch offen.

Für den Neubau des Isar-Kaufhauses mit Wohnungen, Praxen und Laden wird laut Mosler derzeit die Genehmigungsplanung erstellt, die in den kommenden Wochen an das Landratsamt gehen soll. Zwar hätten drei Nachbarn gegen den Vorbescheid geklagt, berichtet der Rechtsanwalt. Weil die Planungen aber nachbarschaftsschützende Belange nicht rechtswidrig berührten, sehe er möglichen Prozessen "mit großer Ruhe entgegen".

© SZ vom 23.03.2017 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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