Wadlhauser Gräben:Schäftlarn klagt gegen Berger Windrad-Pläne

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Der Verwaltungsgerichtshof soll klären, ob die Belange der Nachbarn ausreichend berücksichtigt wurden. Bergs Bürgermeister Rupert Monn zeigt sich vom Vorstoß überrascht - und warnt Schäftlarn.

Von Sabine Bader

Bis sich auch in den Wadlhauser Gräben die Rotorblätter drehen, wird noch einige Zeit vergehen. (Foto: Florian Peljak)

Die Gemeinde Berg im Landkreis Starnberg bekommt kräftigen Gegenwind aus Schäftlarn. Die Kommune hat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Normenkontrollklage gegen die Berger Windradpläne eingereicht. Geklagt wird konkret gegen den Teilflächennutzungsplan, der Standorte in den Wadlhauser Gräben nahe an der Schäftlarner Gemeindegrenze vorsieht. Dort sollen vier Windräder errichtet werden. Zusammen mit der Gemeinde Schäftlarn klagen nach SZ-Informationen auch drei Bürger aus Neufahrn.

Früher war das Verhältnis zwischen den beiden Kommunen noch gut nachbarschaftlich. Doch das hat sich praktisch mit dem Tag geändert, an dem die Berger Gemeinderäte beschlossen haben, den Bau von Windrädern in ihrer Gemeinde nicht privaten Investoren oder dem Zufall zu überlassen, sondern selbst in die Hand zu nehmen. Seit 2011 ist das Verhältnis zwischen Schäftlarn und Berg deutlich abgekühlt; man könnte es auch frostig nennen. Da half es auch nichts, dass Bergs Bürgermeister Rupert Monn zu so gut wie jeder Versammlung zu diesem Thema in die Nachbargemeinde ging, um den Gegnern dort Rede und Antwort zu stehen.

In Schäftlarn fühlt man sich dennoch übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt. "Unsere Argumente wurden nicht angemessen berücksichtigt", sagt Schäftlarns Rathauschef Matthias Ruhdorfer. Darum habe man sich zur Klage entschlossen. Die genaue Begründung wird laut Ruhdorfer gerade vom Anwalt der Gemeinde ausgearbeitet. Grundsätzlich fußt die Argumentation auf der Annahme, die Berger hätten die Argumente ihrer Nachbarn nicht angemessen berücksichtigt und würden darum die Schäftlarner Bürger schlechter stellen als ihre eigenen, was die Platzierung der Anlagen angeht. Die vier geplanten Windräder sollen einen Abstand von 1200 beziehungsweise 1450 Metern zum Schäftlarner Ortsteil Neufahrn errichtet werden. Der Gesetzgeber sieht bei einem 200 Meter hohen Windrad lediglich einen Mindestabstand von 600 Metern zu den nächsten Wohnhäusern vor.

Insgesamt vier Mal hatten die Bürger in den vergangenen zwei Jahren die Möglichkeit, zu den Berger Plänen Stellung zu nehmen. Anfangs waren mehr als 1000 Einsprüche im Rathaus eingegangen - vor allem von den Nachbarn aus Icking und Schäftlarn. In der vierten und letzten Auslegung der Planung waren es nur noch rund 120 gewesen. Ruhdorfer findet aber: "Wir haben konstruktive Vorschläge gemacht, die nicht berücksichtigt wurden", und darum zieht er mit seiner Gemeinde jetzt vor Gericht.

Monn war überrascht, als er Ende dieser Woche vom VGH über die Klage in Kenntnis gesetzt wurde. "Damit hatte ich nicht mehr gerechnet", sagte er am Freitag auf Anfrage. "Denn ich hatte erwartet, dass sich potenzielle Kläger über die möglichen Folgen eines solchen Schritts im Klaren sind." Denn sollte der Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Berg tatsächlich zu Fall kommen, "ist dem Bau von weiteren Windrädern Tür und Tor geöffnet - sowohl was die Anzahl als auch die Höhe der künftigen Anlagen betrifft", erklärt Monn.

Genau diese beiden wichtigen Aspekte wollen die Berger über einen Bebauungsplan regeln. Darin soll unter anderem festgelegt sein, dass die Anlagen, die auf dem rund 300 Hektar großen Waldgelände nahe der Garmischer Autobahn entstehen, maximal 210 Meter hoch werden. Diese Begrenzung würde dann wegfallen. "Die Klage der Schäftlarner ist kein besonders kluger Zug", glaubt Monn darum. Dennoch hätte ein möglicher Erfolg der Schäftlarner vor Gericht Auswirkungen auf die gesamte Windradplanung im Landkreis Starnberg. Schließlich haben alle 14 Gemeinden Teilflächennutzungspläne erstellt.

Was Berg betrifft, hat Monn sich bereits erkundigt. Die Normenkontrollklage der Nachbarn hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Die Berger dürften mit dem Windradbau beginnen, noch bevor eine richterliche Entscheidung gefallen ist.

Übrigens: Über die jüngste Mitteilung der Stadtwerke München (SWM), dass diese alle Erneuerbaren-Energien-Projekte auf Eis legen, können sich die Schäftlarner wohl auch nicht freuen. Denn Monn erhielt zeitgleich eine Mail der SWM, aufgrund derer er davon ausgeht, dass das Berger Projekt "wie geplant weiterverfolgt wird".

© SZ vom 23.02.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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