Vorwurf einer Straftat:Ermittlungen gegen Hans Urban

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Staatsanwaltschaft beantragt Aufhebung der Immunität.

Von Florian Zick, Eurasburg/München

Nach dem Zwischenfall mit einem Google-Auto auf dem Hof von Hans Urban in Oberherrnhausen hat die Staatsanwaltschaft München II nun die Aufhebung der Immunität des Grünen-Landtagsabgeordneten beantragt. Die Strafverfolgungsbehörde hat Zweifel, dass sich der Vorfall tatsächlich so zugetragen hat, wie ihn Urban bei der Polizei zur Anzeige gebracht hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 41-jährigen Landespolitiker deshalb wegen "Vortäuschung einer Straftat".

Der Vorfall ereignete sich am 14. Oktober vergangenen Jahres. Da kreuzte bei Urban ein Google-Fahrzeug auf dem Hof auf, um Aufnahmen für einen Kartendienst zu machen. Da es sich um Privatgrund handelt, stellte sich Urban dem Fahrer in den Weg und verwies diesen des Grundstücks. Der Google-Fahrer ließ das Auto aber einfach langsam weiter rollen und schob Urban dabei so lange vor sich her, bis dieser zu Sturz kam - so zumindest die Darstellung des Landtagsabgeordneten. Urban stellte daraufhin Anzeige wegen Körperverletzung.

Von dem Vorfall existiert ein Video, mitgeschnitten von der Kamera des Google-Autos. Nach dessen Auswertung bezweifelt die Staatsanwaltschaft, dass der Sturz unumgänglich war. Bei den laufenden Ermittlungen geht es im Kern also um die Frage: Wurde Urban wirklich umgefahren - oder hat er sich eher fallen lassen?

Für Andreas Hofreiter, den Anwalt des Grünen-Politikers, stellt sich diese Frage nicht wirklich. Es sei unstreitig, dass sich das Fahrzeug bewegt habe, sagt er. Die Unterscheidung, ob sein Mandant im klassischen Sinn umgefahren worden sei oder sich zum Selbstschutz habe hinfallen lassen, sei somit eigentlich obsolet. "Die Staatsanwalt und wir haben da aber offenbar unterschiedliche Ansichten", so Hofreiter. Er findet es ganz grundsätzlich verwunderlich, dass das Verfahren nun überhaupt schon so lange durchgezogen wird. "Dass das so hochgehängt wird, kann ich nicht nachvollziehen", sagt er.

Damit gegen Urban nun Anklage erhoben oder Strafbefehl ergehen kann, muss der Landtag seine Immunität als Abgeordneter aufheben. Der Antrag der Staatsanwaltschaft muss dafür zunächst den Verfassungsausschuss durchlaufen, die letztendliche Entscheidung kann aber nur die Vollversammlung des Landtags treffen. "Wir werden schauen, was der Landtag macht", sagt dazu Oberstaatsanwältin Andrea Mayer, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II. Der Verfassungsausschuss jedenfalls kommt das nächste Mal am 18. Juni zusammen, die nächste Vollversammlung ist sechs Tage später am 24. Juni.

© SZ vom 19.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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