Freizeitangebot im Landkreis:Erhebliche Gebührenerhöhungen für Sportvereine

Ein Beispiel für eine Sportanlage des Landkreises: Die Mehrzweckhalle in Farchet. (Foto: Hartmut Pöstges)

Die Kosten für außerschulische Nutzung von Sportanlagen in Bad Tölz-Wolfratshausen steigen.

Die Gebühren für Sportvereine, die landkreiseigene Sportanlagen nutzen, steigen zum 1. September 2023 stark an. Dies habe sowohl rechtliche als auch steuerliche Gründe. Der Landkreis sei wegen der verbilligten Überlassung der Anlagen wiederholt vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gerügt worden und von der oberbayerischen Regierung aufgefordert worden, die Gebühren anzupassen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bayerischen Landes-Sportverband Bad Tölz-Wolfratshausen (BLSV) hervor.

Im Kern gehe es darum, dass die allgemeine Sportförderung Aufgabe der Städte und nicht des Landkreises sei. Den zusätzliche Kostenaufwand durch die Nutzungsüberlassung dürfe der Landkreis nicht durch die Kreisumlage decken, sondern müsse seine Gebühren entsprechend kalkulieren - anders als Gemeinden und Städte, die Sportanlagen verbilligt oder ganz ohne Gebühr zur Verfügung stellen dürfen. Durch die Erhöhung der Gebühren soll auch für die anstehenden Sanierungsarbeiten an Sportstätten des Landkreises eine Mindestkostendeckungsquote erreicht werden.

Der BLSV empfiehlt den betroffenen Sportvereinen, bei ihren Städten und Gemeinden Anträge auf zusätzliche Sportförderung zu stellen. Auch appelliert der Verein an die zuständigen Städte- und Gemeinderäte, auf die oft lobenden Worte zum Engagement der Vereine finanzielle Anerkennung folgen zu lassen.

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