Prozess im Mordfall Höfen:Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe

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Weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit sei, soll Robert P. lebenslang in Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Was in dem Haus in Höfen passiert sei, sei der "Albtraum eines jeden Menschen", so die Staatsanwältin.

Von Andreas Salch, Königsdorf/München

"Wir haben aus Dummheit unter Drogeneinnahme eine Tat begangen", die sich für einen Menschen nicht gehöre, hatte im Prozess um den Raubmord in Höfen der mutmaßliche Haupttäter Robert P. am 18. Verhandlungstag beteuert. Ein Eingeständnis, das auf Staatsanwältin Ines Wießner keinen Eindruck gemacht hat. Sie forderte am Freitagabend nach mehr als siebenstündiger Verhandlung in ihrem Plädoyer die schwerst mögliche Strafe für den 44-Jährigen: lebenslange Haft wegen zweifachen Mordes sowie wegen versuchten Mordes. Außerdem beantragte sie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld durch das Gericht sowie die Unterbringung Robert P.s in der Sicherungsverwahrung, da er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. "Er war der Anführer, die anderen sind diesen Weg gerne mitgegangen", sagte die Anklagevertreterin.

Auch Robert P.s Neffe, Michal N., habe sich ebenso wie der Mitangeklagte Jakub G. des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes schuldig gemacht. Für sie forderte die Staatsanwältin lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte das Gericht dem nachkommen, wäre eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren für Michal N. und Jakub G. unmöglich.

Die von den Angeklagten begangene Tat sei der "Albtraum eines jeden Menschen", sagte Staatsanwältin Wießner. Aufgrund der Spurenlage und der Angaben, die Jakub G. gegenüber einem Mithäftling in der Untersuchungshaft gemacht hatte, legte sie detailliert dar, welch schreckliche Szenen sich in der Nacht des 22. Februar 2017 in Höfen abgespielt haben müssen. Die zwei Bekannten, die Veronika F. (Name geändert) damals zu Besuch hatte, mussten qualvoll sterben. Sie seien grausam ermordet worden, so Staatsanwältin Wießner. Nachdem die Täter in das Haus eingedrungen waren, hätten sich Robert P. und sein Neffe Michal N. darauf verständigt, zunächst die in ihrem Bett schlafende 76-jährige Inge B. "auszuschalten". Anschließend habe Robert P. die Türe des Schlafzimmers, in dem Veronika F. und der 81-Jährige Johannes S. schliefen, eingedrückt, sich dann mit Jakub G. sofort auf die Senioren gestürzt und sie brutal mit Schlägen traktiert. Unter anderem soll Robert P. Johannes S. mit einem Schraubenzieher die Wange durchstoßen haben. An der Leiche des 81-Jährigen zählten Gerichtsmediziner bei der Obduktion "einhundert Gewalteinwirkungen", sagte Staatsanwältin Wießner. Die zwei Senioren seien "gefoltert" worden. Ziel der Täter sei es gewesen, von Veronika F. zu erfahren, wo sie den Schlüssel für einen Safe im Keller ihres Hauses aufbewahrte. Doch die 76-Jährige, die nur durch ein "Riesenglück" überlebt habe, hatte das Versteck nicht preisgegeben. Aus diesem Grund war den Tätern nichts anderes übrig geblieben, als den Safe, in dem sich Bargeld befand, mitzunehmen.

Malgorzata L., die Schwester von Robert P., sei die "Initiatorin des Überfalls" gewesen, so die Anklagevertreterin. Die 50-Jährige hatte in dem Haus von Veronika F. als Pflegerin für deren inzwischen verstorbenen Mann gearbeitet. Während ihrer Tätigkeit habe sie das Haus "gezielt ausspioniert" und "durchforstet". Die Angeklagte sei von "Anfang bis Ende voll verstrickt" in die Tat, die sie mit ihrem Bruder geplant habe. In ihrer Aussage vor Gericht habe sie ihre Rolle heruntergespielt, warf Staatsanwältin Wießner Malgorzata L. vor und forderte, sie wegen versuchten Mordes an Veronika F. ebenfalls zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Auch Michal N. habe einen weitaus "aktiveren Part" übernommen als er zugegeben habe. Jakub G. habe mitgemacht, weil er sich "schlichtweg seinen Anteil an der Beute" habe sichern wollen. Beide seien deshalb Mittäter. "Sie machten mit, sie liefen nicht weg", sagte Wießner. Alle drei Angeklagte seien zudem "voll schuldfähig" - obwohl sie vor der Tat Drogen genommen hatten. Sachverständige waren in ihren Gutachten zu der Überzeugung gelangt, dass der Konsum der Betäubungsmittel bei keinem der Männer zu einem "psychotischen Rausch" geführt habe. Die Plädoyers der Verteidigung werden für Dienstag erwartet.

© SZ vom 01.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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