Prozess:Beleidigungen, Schläge, Telefonterror

Lesezeit: 2 min

Ein 30-jähriger Stalker will das Beziehungs-Aus nicht akzeptieren und wird verurteilt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Ein Dreivierteljahr waren sie bis Ende 2017 ein Paar. Es sei ihr so vorgekommen, also ob sie mit zwei verschiedenen Personen zusammenlebe, sagte die frühere Freundin des Angeklagten in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen am Mittwoch. Der 30-jährige frühere Freund sei sehr lieb, andererseits sehr aggressiv gewesen. Die 34 Jahre alte Frau aus dem Landkreis warf dem Angeklagten vor, sie als "Hure" beleidigt, an den Haaren gezogen und geschlagen zu haben. Sie erwirkte ein Kontaktverbot vor Gericht. Trotzdem rief der junge Mann weiter bei ihr an. Schließlich zeigte die Frau ihn an. "Ich habe einfach Angst gehabt", berichtet sie. Seit April 2018 habe sie "Ruhe". Der Angeklagte selbst räumte die Anrufe trotz Kontaktverbot ein, die restlichen Vorwürfe stritt er ab.

An den Schilderungen der Frau zweifelten weder Staatsanwalt noch Strafrichter Helmut Berger. Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Zudem soll er sich bei einer Fachstelle für häusliche Gewalt therapeutisch behandeln lassen.

Der Angeklagte ist vorbestraft. Nach einem Gefängnisaufenthalt steht er noch unter Bewährung. Wie er berichtete, sei es ihm schwer gefallen, die Trennung von seiner Freundin zu akzeptieren. Er habe die Beziehung retten wollen. Daher habe er trotz Kontaktverbot wiederholt bei ihr angerufen. "Ich habe gedacht, sie ist die Frau fürs Leben", schildert er. Gestritten hätten sie sich öfter, schilderte er. Doch es stimme einfach nicht, dass er die Frau beleidigt oder an den Haaren gezogen habe. Sie habe ihm sehr viel bedeutet. Er habe sich immer aussprechen wollen, sagte er.

Das frühere Paar hatte sich bei der Arbeit für eine Gebäudereinigungsfirma kennengelernt. Nach den Aussagen der Frau soll der Angeklagte einmal im Dezember 2017 des Vorjahres eifersüchtig geworden sein. Sie habe sich mit ehemaligen Arbeitskollegen zum Essen treffen wollen. "Da ist er explodiert", sagte sie. Er habe sie als "Hure" beleidigt. Seine Aggressionen habe sie einerseits verstanden, weil er viele Probleme aus der Vergangenheit hätte bewältigen müssen. Doch am 20. Dezember hätten sie erneut gestritten. "Ich habe gesagt, wir können nicht so weitermachen und die Beziehung beendet", berichtete sie.

Allerdings trafen sich beide am Folgetag erneut. Der Angeklagte hatte die Frau gebeten, ihm bei einem schon vereinbarten Auftrag für die Reinigungsfirma zu helfen. Mit dem Auto seien sie auf einen Parkplatz in Bad Tölz gefahren, sagte die Frau. Er habe mit ihr reden wollen, um die Beziehung zu retten. "Ich wollte raus", sagte sie. "Er zog mich an den Haaren zurück." Mit der Hand habe sie der Angeklagte an Wange und Arm getroffen. Schließlich habe sie dessen Mutter angerufen, um sie abzuholen.

Die Mutter berichtete, dass die damalige Freundin ihres Sohnes am Telefon weinte. Sie habe ihr gesagt, an den Haaren gezogen worden zu sein. Sie sei nach Bad Tölz gefahren. Gemeinsam hätten sie den Reinigungsauftrag erfüllt. Dann sei sie allerdings gefahren, weil ihr Sohn sich noch mit der Frau habe aussprechen wollen. Die Verteidigerin forderte, den Angeklagten wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung freizusprechen. Dem folgte Strafrichter Berger nicht. Er verhängte gegen den Angeklagten noch 100 Sozialstunden. In einer Therapie sah die Bewährungshelferin die einzige Lösung für den Mann. Er müsse lernen, dass ein Nein auch Nein bedeute, sagte sie.

© SZ vom 13.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: