München:Sieben Jahre Haft für Missbrauch der Tochter

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Gericht verurteilt 42-jährigen IT-Berater aus dem Landkreis. Die sexuellen Übergriffe hat er eingeräumt.

Von Benjamin Engel, München

Ein heute 42 Jahre alter IT-Berater aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat seine Tochter im Alter von fünf bis sechs Jahren und nochmals mit acht Jahren sexuell missbraucht. Übergriffig wurde er zwischen Sommer 2012 und Juli 2013 etwa ein- bis zweimal im Monat und noch zweimal im Sommer 2015. Dafür hat ihn die Jugendkammer am Landgericht München II am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs, teils in schweren Fällen, zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Der Mann hatte die Vorwürfe frühzeitig eingeräumt und sitzt bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft. Vor Gericht reagierte er zerknirscht. Der 42-Jährige erklärte, dass ihm die Übergriffe sehr leidtäten. Er habe seine Familie zerstört und wolle alles tun, um seine Schuld abzutragen. Bei seiner Tochter könne er sich nur entschuldigen.

Verheiratet war der Mann seit 1999. Trotz einer Affäre der Frau hielt die Ehe. Sie blieb auch bei ihm, als ihre Tochter ihr erstmals 2013 von den Übergriffen des Mannes erzählte. Die heute 39-Jährige sagte vor Gericht, dass sie damals ihrem Vater die Tochter erhalten wollte. Auf ihren Wunsch ging der Mann sogar in Therapie. Doch das Zusammenleben habe sie schließlich als unerträglich empfunden. Im Januar 2015 zog der Mann in eine eigene Wohnung. Dort missbrauchte er seine Tochter im Sommer desselben Jahres erneut. Die Mutter erfuhr davon und zeigte ihren Mann an. Sie erzählte, dass es ihrer Tochter heute nicht gut gehe. Sie habe starke Schuldgefühle, ihren Vater verraten zu haben und leide unter Essstörungen.

Der damals behandelnde Psychotherapeut beschrieb die Persönlichkeitsstruktur des Mannes als depressiv-narzisstisch. Er stellte die Hypothese auf, dass sein Klient aus Rache aufgrund von Kränkungen unbewusst gehandelt habe. Die Affäre seiner Ehefrau habe eine Rolle gespielt. Außerdem habe der Mann erst als Erwachsener von seiner Mutter erfahren, dass er ein Adoptivkind war. Doch die Sachverständige schloss krankhafte seelische Störungen des Familienvaters aus. Er sei auch nicht pädophil, habe sexuelle Kontakte mit erwachsenen Frauen gehabt. Das Kind sei für ihn eben verfügbar gewesen.

Aus Sicht der Staatsanwältin sprach für den Mann, dass er die Übergriffe frühzeitig eingeräumt hat. Er sei dem Kind gegenüber nicht gewalttätig geworden und auch nicht vorbestraft. Doch die Langzeitfolgen für das Kind seien nicht abzusehen, da es bei den Übergriffen sehr jung gewesen sei. Sie forderte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.

Die Nebenklagevertreterin redete dem Familienvater ins Gewissen: Das Kind könne wegen seiner egoistischen Handlungen nicht mehr unbeschwert aufwachsen, sagte sie. Die unbefangene Liebe der Tochter habe er schamlos ausgenutzt. Richterin Regina Holstein sagte in der Urteilsbegründung, dass das Gericht etwaige Enttäuschungen durch Beziehungen zu Frauen nicht strafmildernd bewerte. Krankheitsbilder lägen nicht vor. Manchmal blieben die genauen Gründe für Straftaten eben verborgen. Dass der Angeklagte sich bei der Mutter des Kindes entschuldigt habe, zeige aber, dass er kein Eisblock sei, sondern noch Herz habe.

© SZ vom 27.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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