Wer im Landkreis abends seine Biomülltonne zur Abholung vor die Tür oder an die Straße gestellt hat, sich aber morgens wundert, dass sie nicht geleert worden ist, hat eventuell einen dringenden Appell der Wertstoffgewinnungs- und Vermarktungsgesellschaft (WGV) Quarzbichl nicht beachtet: Plastiktüten, auch jene, die als kompostierbare Biomüll-Tüten verkauft werden, dürfen nicht in die Tonne wandern. Wer dennoch seine Gemüsereste und ähnliche Abfälle in solchen Tüten in die Tonne wirft, muss mit empfindlichen Strafen rechnen - und die WGV kündigt dazu stichprobenartige Kontrollen an.
Der Grund hierfür ist, dass es sich bei solchen Tüten und anderem Plastik um sogenannte Störstoffe handelt. Diese behindern den Verarbeitungsprozess des Abfalls und sorgen dabei einerseits für hohe Kosten, aber auch für große Verluste an gutem Kompost, heißt es seitens der WGV in einer Pressemitteilung. Zu diesen Störstoffen gehören, entgegen der Namensimplikation, auch sogenannte kompostierbare Tüten, Verpackungen oder Kaffeekapseln, da der Abbau des verwendeten Materials zu langwierig ist und deswegen im "fertigen" Kompost auftauchen. Um das zu verhindern, siebe die WGV Quarzbichl bereits enger. Dadurch gehe jedoch viel verwertbares, kostbares Material verloren. Außerdem benennt die Pressemitteilung die dadurch entstehenden Kosten auf bis zu 157 000 Euro pro Jahr, respektive sogar rund 350 000 Euro jährlich, wenn die Sortierkosten eingerechnet werden. Diese (Mehr-)Kosten werden kollektiv durch alle Müllgebührenzahler getragen.
Angesichts dessen ruft die WGV dringend dazu auf, nur reine, verrottende Abfälle aus Küche und Garten in die Biotonne zu geben. Auch nennt die WGV einige "Wintertipps" in ihrer Mitteilung. Etwa sollen die Menschen kein loses Laub in die Tonne geben, auf den Boden der Tonne zunächst einige gröbere Abfallprodukte wie Eierkartons, Zeitungsknäuel oder Ähnliches geben. Des Weiteren sollen Abfälle aus der Küche zunächst abgekühlt werden, um die ausdünstende Feuchtigkeit zu minimieren. Falls die Biotonne eingefroren sein sollte, teilen sie den Tipp, die Tonne zum Beispiel in der Garage auftauen zu lassen oder den Inhalt zu lockern. Wer sich jedoch nicht an diese Vorgaben hält, muss davon ausgehen, dass die Tonne nicht gelehrt wird, da die Abfuhrunternehmen angewiesen sind, die Tonnen stichprobenweise zu kontrollieren.
Weitere Informationen sowie Trennlisten gibt es im Internet unter wgv-quarzbichl.de. Außerdem steht die Abfallberatung unter Telefon 08179/933 - 33 oder - 35 für Rückfragen zur Verfügung.