Gemeinderat Lenggries beschließt einstimmig:Höchstsatz für Zweitwohnungen

Im Lenggrieser Rathaus hofft man auf eine leichte Entlastung des Wohnungsmarkts. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Durch die Anhebung von zwölf auf 20 Prozent erhofft sich Lenggries Effekte auf den angespannten Wohnungsmarkt.

Von Petra Schneider, Lenggries

Einige Kommunen im Landkreis haben es bereits gemacht, nun zieht Lenggries nach: Am Montag hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Zweitwohnungssteuer auf den Höchstsatz von 20 Prozent anzuheben. Seit 2015 lag er bei zwölf Prozent. Die Anhebung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. Zuletzt hatte Dietramszell den Steuersatz auf 20 Prozent angehoben, auch Bad Tölz, Bichl, Benediktbeuern und Kochel verlangen den Höchstsatz.

In Lenggries sind 250 Zweitwohnungsbesitzer betroffen, erklärte Kämmerer Michael Wenig. Basis der Berechnung ist die Jahresnettokaltmiete. Durch die Anhebung werden die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer, die in den Jahren 2018 bis 2022 bei durchschnittlich rund 192 000 Euro lagen, steigen. Der Kämmerer erwartet Mehreinnahmen "im höheren fünfstelligen Bereich". Das sei auch eines der Ziele, erklärte Wenig: Einen Ausgleich für erhöhte Infrastrukturaufwendungen zu schaffen.

Als wichtigstes Ziel wurde am Montag freilich die Lenkungsfunktion betont: Man hofft, dass Zweitwohnungen ob der hohen Steuer unattraktiv und in den regulären Mietmarkt zurückgeführt werden. "Wir wissen alle um die Problematik mit knappem Wohnraum", sagte Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG). Es gebe allerdings inzwischen genügend Leute, die sich eine Zweitwohnung leisten könnten. "Wir erwarten nicht die ganz großen Auswirkungen."

Menschen, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Lenggries haben, sind von der Steuer befreit, erklärte Wenig auf Nachfrage von Markus Ertl (FWG). Laut Kommunalabgabengesetz gebe es außerdem eine Geringverdienerregelung. Im Gemeinderat wurde die neue Satzung einhellig begrüßt. "Ich finde die Erhöhung absolut sinnvoll", sagte Daniela Werner (Grüne).

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: