Landtagswahl in Bayern:Wolfratshausen sucht Wahlhelfer

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Stadt benötigt noch freiwillige Mitarbeiter am 14. Oktober

Für die Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober sucht die Stadt Wolfratshausen noch freiwillige Wahlhelfer. Bei der Ausgabe der Stimmzettel und beim Auszählen der Stimmen können alle Bürgerinnen und Bürger helfen, die in Wolfratshausen stimmberechtigt sind. Die Wahlhelfer werden dann am Wahltag entweder in einem Urnenwahl- oder in einem Briefwahlbezirk eingesetzt.

In den allgemeinen Stimmbezirken läuft die Urnenwahl laut Information der Stadtverwaltung wie folgt ab: Die Wahlzeit, in der Bürger ihre Stimmen abgeben können, dauert von 8 bis 18. Uhr. Anschließend beginnt die Ergebnisermittlung mit Auszählung der abgegebenen gültigen Stimmen. Der Wahlvorstand in Wolfratshausen besteht aus acht Personen. Während der Wahlzeit werden die Helfer in zwei Schichten eingeteilt: Die erste Schicht dauert von 8 bis 13, die zweite dann von 13 bis 18 Uhr.

Für die Briefwahl tritt der Wahlvorstand spätestens um 15.45 Uhr im Rathaus zusammen, von 18 Uhr am wird dann das Ergebnis ermittelt.

Wie die Stadt in ihrer Mitteilung betont, werden die Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Vertreter ausreichend geschult. Ihre Mitarbeit als Beisitzer könne daher "auch ohne Vorkenntnisse problemlos erfolgen", erklärt Bürgermeister Klaus Heilinglechner. Alle Wolfratshauser Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten am Wahltag ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.

Wer Interesse hat, sich in Wolfratshausen als Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkstagswahl zu beteiligen, soll eine E-mail an millian@wolfratshausen.de schicken - mit Angabe von Anschrift, Telefonnummer und anderen Kontaktdaten. Auch sollten die Freiwilligen mitteilen, für welche Wahl (Urnen- oder Briefwahl) sie eingesetzt werden wollen. Wer Fragen zum Ablauf, Verfahren oder zu anderen Dingen hat, die die Wahlhilfe bei der Stadt betreffen, kann sich auch unter Telefon 08171/214-210 direkt an Martin Millian wenden, der bei der Stadtverwaltung für die Wahl zuständig ist.

© SZ vom 11.09.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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