Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen unterstützt Hebammen, die in der Wochenbettbetreuung tätig sind. Doch diese finanzielle Zuwendung hat nicht dazu geführt, dass sich weitere Hebammen zwischen Icking, Jachenau und Lenggries niedergelassen haben. Weit schwerer wiegt der Umstand, dass die Geburtshilferichtlinien zum Oktober 2022 geändert wurden. Neu ist, dass Leistungen für die Unterstützung in der Wochenbettbetreuung unter gewissen Voraussetzungen unzulässig sind. Das Landratsamt möchte daher die Förderung ändern und eine Stelle in der Behörde schaffen, die Schwangeren hilft, eine Hebamme zu finden.
Insgesamt 15 Geburtshelferinnen im Landkreis bekommen einen Zuschuss. Abhängig davon, wie viele Frauen die Hebammen betreuten und wie viele Hausbesuche sie machten, staffelt sich die Förderung. Etwas mehr als 27 000 Euro wurden im vergangenen Jahr ausbezahlt. Die Grundlage dafür ist das Geburtshilfe-Programm des Freistaats. Zu den staatlichen Mitteln schießt der Landkreis einen zehnprozentigen Eigenanteil zu. Mit der Fortschreibung der Richtlinie ist die Förderung der Wochenbettbetreuung unzulässig, wenn die Hebammen dafür obendrein Mittel aus der Niederlassungsprämie oder dem Hebammen-Bonus erhalten.
Wie Geschäftsleiter Wolfgang Krause in der Sitzung des Kreisausschusses ausführte, seien seit 2018 nicht alle Hebammen in den Genuss der finanziellen Unterstützung gekommen, wenn sie etwa keine Wochenbettbetreuung leisteten. In Rücksprache mit der Koordinierenden Kinderschutzstelle und der Schwangerenberatung im Landratsamt bestehe bei Schwangeren in erster Linie der Bedarf, überhaupt eine Hebamme zu finden, sagte Krause. Demzufolge erachte es die Verwaltung als sinnvoll, in der Kreisbehörde eine neue Koordinierungs- und Vermittlungsstelle einzurichten. Solche Stellen gibt es schon in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau - mit guten Erfahrungen. Die bisherigen Fördermittel sollen in Zukunft für die Finanzierung verwendet werden. Allerdings, so Krause, müssten die Kreisräte dann auch die neue Stelle genehmigen, wenn es so weit sei. Der Antrag auf Förderung müsse in diesem Jahr gestellt werden, weswegen es einer Entscheidung bedürfe.
Kreisrätinnen wollen Thema eingehender diskutieren
Krauses Vortrag mochten einige Kreisrätinnen und Kreisräte nicht folgen. Werner Weindl (CSU) etwa zweifelte daran, ob es sich bei den Schwangeren herumsprechen werde, dass es eine solche Anlaufstelle im Landratsamt gibt. Dass dieser Service bei der Hebammensprechstunde angesiedelt war, die Ende Juni 2023 ihren Betrieb einstellte, rief Barbara Schwendner (Grüne) dem Gremium ins Gedächtnis. Die Sprechstunde startete 2020 kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie. Sie war als Präsenzsprechstunde an der Asklepios-Stadtklinik angesiedelt, konnte aber wegen der Kontaktbeschränkungen nicht durchstarten. Kompromiss war eine telefonische Beratung. Von ursprünglich vier Hebammen boten zuletzt nur noch zwei den Service an.
Auch sie sehe den Bedarf einer Hebammen-Vermittlung, sagte Schwendner. Doch die Förderung der Geburtshelferinnen zu streichen, wollte sie nicht mittragen. Sie bat um eine Vertagung des Tagesordnungspunktes und erhielt dafür Unterstützung von Susanne Merk (Freie Wähler). Die finanzielle Unterstützung werde von den Hebammen als Anerkennung wahrgenommen, sagte Merk. "Ich möchte das nicht auf die Schnelle entscheiden." Lieber wolle sie das Thema mit "den Frauen im Kreistag" besprechen.
Der Antrag habe noch Zeit, lenkte Krause ein. Doch müsse in ihm explizit stehen, wofür Fördermittel gewünscht werden. Also brauche es eine Entscheidung. Mehrheitlich beschloss der Kreisausschuss, sich in der nächsten Sitzung erneut mit dem Thema zu befassen.