Kleingärtner:Stillstand im Breitfilz

Lesezeit: 2 min

Die Gartenanlage Breitfilz liegt in einem sensiblen Gebiet. Das Landratsamt hat ein Betretungsverbot ausgesprochen, bis unter anderem der Brandschutz geklärt ist. (Foto: Manfred Neubauer)

Nach Betretungsverbot: Stadtrat plant neuen Bebauungsplan.

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Die Schrebergärtner im Breitfilz trifft es hart. Nachdem die Stadt Penzberg 2017 beschloss, die Gartenanlage neu zu ordnen und daher die Pachtverträge zum Ende des Jahres zu kündigen, folgt nun der zweite Schlag. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat ein Nutzungsverbot erlassen. Die Schrebergärtner dürfen ihre Parzellen nur betreten, um Hütten und anderes zu sichern. Der Stadt ist untersagt, neue Pachtverträge abzuschließen. Um den Schaden zu beheben und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, hat der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans "Kleingartenanlage Breitfilz" beschlossen. Doch ein solches Verfahren dauert. Eineinhalb bis zwei Jahre könnte es dauern, bis die Schrebergärtner wieder ihre Parzellen betreten dürfen. Allerdings werde man keine Kontrollen von Seiten der Stadt durchführen, sagte Bürgermeisterin Elke Zehetner (SPD/parteifrei).

Hellhörig geworden ist die Weilheimer Kreisbehörde aufgrund der Diskussionen um den Breitfilz, ob es sich um eine Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes handelt. Das Landratsamt hatte sich daraufhin im Januar bei einer Ortsbegehung im Breitfilz und den Gärten im Gleisdreieck einen Überblick über den baurechtlichen, brandschutzrechtlichen, wasser- und naturschutzrechtlichen Zustand verschafft. Das Fazit fiel negativ aus: Das Landratsamt bezweifelt, dass "die Gartenanlage und die darin befindlichen baulichen Anlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genügen". Ein großes Thema für Weilheim ist der Brandschutz, den auch die Stadt mit der Neuordnung der Gartenparzellen in den Griff kriegen wollte. "Darüber hinaus erwecken die Hütten teilweise den Anschein, dass diese auch zum längeren Aufenthalt beziehungsweise zu regelmäßigen Übernachtungen genutzt werden", teilte das Landratsamt mit.

Die Stadt bemüht sich nun, den Auflagen der Kreisbehörde gerecht zu werden. Dazu gehört das Aufstellen eines Bebauungsplans, die Erarbeitung und Umsetzung eines vollständigen Brandschutzkonzeptes und die Einhaltung von Natur- und wasserschutzrechtlicher Belange.

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans ist ein beschleunigtes Verfahren möglich. Darauf setzte die SPD-Fraktion große Hoffnung, die Stadtbaumeister Justus Klement im Keim erstickte. Es fehlten die rechtlichen Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren, sagte er.

Jack Eberl (Freie Fraktion) fragte, ob es für die Gebäude auf den Parzellen nicht Bestandsschutz gebe. Den gebe es nur, wenn etwas rechtmäßig errichtet worden sei, antwortete Klement. Ob man mit einer Klage gegen den Bescheid des Landratsamts nicht einen Aufschub erzwingen könnte, wollte Manfred Reitmeier (Bürger für Penzberg) wissen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht sei möglich, würde allerdings womöglich zur Folge haben, dass das Landratsamt auch noch eine baurechtliche Überprüfung des Breitfilzes vornehme, erwiderte Kämmerer Johann Blank. "Dann droht die komplette Schließung."

Ein Brandschutzkonzept hatte die Feuerwehr vor der Anordnung aus Weilheim erstellt. Das müsse modifiziert werden, sagte Blank. Schwerwiegender ist die ausstehende artenschutzrechtliche Beurteilung für das Areal, die für den Bebauungsplan nötig ist. Der Breitfilz befindet sich im Hochmoor.

© SZ vom 06.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: