Aus dem Gemeinderat Lenggries:Neuer Landeplatz für Gleitschirmflieger

Das Gebiet ums Brauneck gilt als Eldorado der Gleitschirmfliegerei. (Foto: Hartmut Pöstges/Hartmut Pöstges)

Am Brauneck wird eine weitere Fläche nordwestlich der bereits vorhandenen genehmigt.

Von Petra Schneider, Lenggries

Das Brauneck ist für Gleitschirm- und Drachenflieger ein Eldorado, an Tagen mit geeigneten Wind- und Wetterbedingungen ist der Himmel voller bunter Schirme. Bereits seit 2006 betreibt der Lenggrieser Gleitschirmflieger-Verein drei Landeflächen nördlich und südlich der Bergbahn-Talstation. Seit 2014 ist ein Teil außerdem für den Start von Ultraleichtflugzeugen mit E-Motor genehmigt.

Bei bestimmten Windsituationen sei es in der Vergangenheit zu "Vorfällen" gekommen, sagte Geschäftsleiter Tobias Riesch am Montag im Gemeinderat. Der Verein habe nun im vergangenen Jahr eine weitere Fläche nordwestlich der bereits vorhandenen für einen Probebetrieb beantragt. Wie sich herausgestellt habe, sei der neue Landeplatz besser geeignet: Er werde vom Wind frei angeströmt und ermögliche mehr Auslauf, weil sich dort keine Baumreihen befänden.

Der Verein hat deshalb für den zusätzlichen Platz eine dauerhafte Genehmigung beantragt, die der Gemeinderat am Montag einstimmig erteilt hat. Auch das Luftamt Süd der Regierung von Oberbayern habe keine Bedenken, sagte Riesch. Allerdings befindet sich angrenzend die Kunstschneeloipe. Probleme habe es bislang nicht gegeben, erklärte Riesch. Denn laut telefonischer Auskunft des Vorsitzenden des Gleitschirmflieger-Vereins findet dort im Winter kein Flugbetrieb statt.

Dennoch wurden in den Beschluss Auflagen aufgenommen, die der Regierung von Oberbayern, die die Genehmigung erteilt, vorgeschlagen werden sollen. So wurde ergänzt, dass während der Vorbereitungsarbeiten und dem Betrieb der Loipe aus Sicherheitsgründen kein Flugbetrieb stattfinden darf. Angrenzende land- und forstwirtschaftliche Flächen dürfen durch den Flugbetrieb ebenso wenig beeinträchtigt oder gefährdet werden wie öffentliche Wege. Außerdem sind die Zufahrt und das Parken an den Landeflächen nicht erlaubt.

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