Stadtpolitik:Wohnungen in Gewerbegebieten ausgeschlossen

Die ehemaligen Filigranbau-Hallen durften noch als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. Künftig ist dies wie jede andere Wohnnutzung an der Blumenstraße ausgeschlossen. (Foto: Hartmut Pöstges)

Geretsrieder Stadtrat beschließt Änderungen für Areale im Norden und Süden.

Die Stadt Geretsried ist bestrebt, den Charakter ihrer Gewerbegebiete zu stärken. Dazu gehört es, in einzelnen Arealen Wohnnutzungen grundsätzlich zu verhindern. Der Stadtrat hat daher am Dienstag für das Gewerbegebiet Süd - zwischen Wallenstein- und Sudetenstraße - den Bebauungsplan geändert. Demnach sind Anlagen für soziale Zwecke ebenso ausgeschlossen wie Beherbergungsbetriebe, insbesondere Wohnungen und Boardinghäuser.

Mit derselben Intention und ähnlicher Formulierung hat das Gremium eine Veränderungssperre für das neun Hektar umfassende Gewerbegebiet an der Blumenstraße in Gartenberg erlassen. Auf Nachfrage von Ann-Kathrin Güner (FW), ob davon auch die seit vielen Jahren bestehende Flüchtlingsunterkunft in einer Halle der früheren an der Blumenstraße ansässigen Filigranbau betroffen sei, sagte Bürgermeister Michael Müller (CSU), für diese gelte Bestandsschutz.

Neue Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete hat Geretsried allerdings mit den beiden Beschlüssen für beide Standorte ausgeschlossen.

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