Aus dem Polizeibericht:Mit 2,78 Promille hinter dem Steuer

Ein Trickdieb hat in Grünwald offenbar wertvollen Schmuck gestohlen. (Foto: dpa)

Die Polizei zieht Bilanz zu Fasching. Die Mehrheit der kontrollierten Verkehrsteilnehmer blieb nüchtern, doch es gab einzelne Ausreißer - und einen erschreckenden Spitzenwert.

In den vergangenen Wochen der "fünften Jahreszeit" haben die Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd zahlreiche Kontrollen im Straßenverkehr durchgeführt. "Erfreulicherweise waren die meisten Fahrzeuglenker vernünftig und saßen nicht 'benebelt' am Steuer", bilanzieren nun die Beamten in einer Pressemeldung. "Für einige Unbelehrbare endeten die Faschingsfeierlichkeiten jedoch mit der Abgabe des Führerscheins, empfindlichen Geldstrafen und teils langen Fahrverboten", so die Polizei.

Insgesamt wurden im Bereich Oberbayern Süd 11 551 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Das Hauptaugenmerk galt dabei einem möglichen vorausgegangenen Alkohol- oder Drogenkonsum, heißt es in der Mitteilung.

Bei 4331 Fahrzeugführern wurden Atemalkohol- oder Drogenvortests durchgeführt. "136 dieser Vortests fielen positiv aus, das heißt, der Verdacht einer Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit erhärtete sich", erklärt die Polizei.

Für Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille zieht dies eine Strafanzeige und den Entzug des Führerscheins nach sich. Alkoholisierte Fahrer mit geringerem Promillegehalt (0,5 bis 1,09 Promille) kommen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon. "Der absolute Spitzenwert lag heuer bei erschreckenden 2,78 Promille", berichten die Beamten.

In 35 Fällen wurde laut Polizei festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen. 20 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.

Bei 43 Verkehrsunfällen stellte die Polizei fest, dass die verantwortlichen Lenker alkoholisiert waren. Diese erwartet nun eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge Alkohol, was eine Geldstrafe und einen langen Verlust des Führerscheins nach sich ziehen wird, kündigt die Polizei an.

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