Statistische Erhebung 2022:Mahnverfahren zum Zensus

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Befragung endet am Samstag. Eigentlich. Denn wer bis dahin nicht erreichbar war, erhält nun Post, die Auskunft ist nämlich Pflicht.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Nach zwölf Wochen endet am Samstag, 6. August, der Zeitraum, in dem die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten die Haushaltebefragung des Zensus 2022 vor Ort durchführen können. Vorbei ist der Zensus damit aber noch nicht.

27 000 Personen in rund 5700 Adressen sollten in den vergangenen zwölf Wochen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Rahmen des Zensus durch zahlreiche ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte aufgesucht und befragt werden. "Bis dato haben wir 23 900 Personen direkt erreichen können. Alle, die bis Samstag nicht mehr persönlich befragt werden können oder bereits zwei Termine versäumt haben, rutschen nun in ein Mahnverfahren", sagt die Leiterin der Erhebungsstelle Karin Weiß. Ihr bisheriges Fazit über den Verlauf der Befragungen ist durchaus positiv. "Der ganz große Anteil der Bevölkerung war den Befragungen gegenüber wirklich sehr aufgeschlossen und kooperativ. Die Rückmeldungen von unseren ehrenamtlichen Interviewern waren in den meisten Fällen gut."

Sollte nun also jemand seiner gesetzlichen Auskunftspflicht bisher noch nicht nachgekommen sein, geht es auch nach dem Samstag noch weiter. "Wir sind bei den ersten Haushalten mit dem Erinnerungs- und Mahnverfahren beschäftigt", so der stellvertretende Leiter Christian Gampl. "Die Auskunftspflichtigen werden von uns zunächst erinnert und erhalten Online-Zugangsdaten um ihre Daten zu melden." Wenn die Erhebungsstelle nach dem im Schreiben angegebenen Termin immer noch keine Rückmeldung erhalte, "bleibt uns als Ultima Ratio nur noch ein Buß- und Zwangsgeldverfahren. Das wollen wir nach Möglichkeit unbedingt vermeiden." Für eine aussagekräftige Statistik sei es notwendig von allen, die in die stichprobenhaft Haushaltebefragung fallen, eine Auskunft zu bekommen. "Ansonsten wirkt sich das zum Beispiel negativ auf die Einwohnerzahl und damit letztlich auch auf die finanziellen Zuweisungen für die Kommunen aus", sagt Gampl.

Daher appelliert die Erhebungsstelle des Landkreises an alle noch säumigen Auskunftspflichtigen mitzuwirken und ihrer Auskunftspflicht nachzukommen sobald sie das Erinnerungsschreiben erhalten. Bei Unklarheiten oder Rückfragen können sich Auskunftspflichtige an die Erhebungsstelle im Landratsamt unter Telefon 08041/505-407 oder -704 wenden.

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