Urteil:Busfahrer muss wegen Kindesmissbrauchs fünfeinhalb Jahre in Haft

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  • Nach Überzeugung des Landgerichts München II kam es zu fünf Übergriffen auf ein achtjähriges autistisches Mädchen.
  • Der 53-Jährige muss fünfeinhalb Jahre in Haft. Er hatte die Taten bis zuletzt bestritten.

Ein Busfahrer aus Garching ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines autistischen Kindes vor dem Landgericht München II zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Übergriffe fanden während der Fahrt statt, als der 53-jährige Wolfgang Z. ein acht Jahre altes Mädchen allein mit einem Kleinbus von einer Schule in Garching nach Hause zu seinen Eltern fuhr.

Als er sich an dem Kind im Mai 2015 erstmals verging, war es sieben Jahre alt. Insgesamt kam es zu fünf Übergriffen. Das Mädchen hatte sich erst Anfang dieses Jahres seiner Mutter offenbart. Wolfgang Z. hat die Taten bis zuletzt vehement bestritten.

Die Zehnjährige hatte sich niemals in Widersprüche verstrickt

Es gebe jedoch "keine vernünftigen Zweifel", dass der Angeklagte der Täter ist, sagte die Vorsitzende, Richterin Regina Holstein, bei der Urteilsbegründung. Grundlage für diese Einschätzung war unter anderem das Gutachten einer Sachverständigen, die das Mädchen auf seine Glaubwürdigkeit hin untersuchte.

Zudem lag dem Gericht ein Video über die Vernehmung des Mädchens durch eine Richterin vor. Dabei habe die inzwischen Zehnjährige viele Details der Übergriffe geschildert und sich niemals in Widersprüche verstrickt, so Richterin Holstein. Das, wovon die Schülerin berichtet habe, könne ein Kind nicht erfinden. Ebenso sei auszuschließen, dass das Mädchen einen falschen Fahrer beschuldige. Denn drei andere Kollegen von Wolfgang Z. fuhren es mitunter auch von der Schule nach Hause. Alle Indizien führten letztlich zum Angeklagten, so die Vorsitzende.

Verurteilter will das Urteil anfechten

Bei seiner Vernehmung hatte Wolfgang Z. betont, dass er an sexuellen Dingen nicht mehr interessiert sei. Das aber glaubten die Richter ihm nicht. Bei seiner Festnahme fanden Ermittler in seiner Wohnung unter anderem drei Pornofilme. Das Motiv des Angeklagten sei seine "nicht befriedigte Sexualität", so das Gericht. Der Kontakt zu dem Mädchen sei für den 53-Jährigen eine willkommene Gelegenheit gewesen, so Richterin Holstein, "weil es krank ist und den Abstand nicht wahren kann".

Zu Lasten von Wolfgang Z. wertete die Kammer unter anderem den Missbrauch seiner Vertrauensstellung. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht zudem an, dass der Führerschein des 53-Jährigen eingezogen wird. Außerdem muss er 8000 Euro an sein Opfer zahlen. Wolfgang Z. will das Urteil anfechten.

© SZ vom 12.12.2017/sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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