Urteil:Amtsgericht droht lärmenden Nachbarn 250 000 Euro Ordnungsgeld an

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  • Eine Frau ist nach sechs Jahren aus ihrer Eigentumswohnung ausgezogen, weil sie den Lärm der Nachbarn nicht mehr ertragen konnte.
  • Die gesamte Wohnungseigentümergesellschaft des Hochhauses hat vor dem Amtsgericht München gegen die lärmende Familie geklagt - und Recht bekommen.

Von Andreas Salch

Auch so etwas gibt es auf dem leer gefegten Münchner Wohnungsmarkt. Eine Frau ist völlig entnervt aus ihrer Eigentumswohnung ausgezogen - wegen des Lärms eines ihrer Nachbarn. Zuvor hatte sie mehrmals versucht, mit dem 41-jährigen Familienvater, der mit seiner Frau und den beiden vier und sieben Jahren alten Kindern in der Wohnung über ihr zur Miete wohnt, zu reden. Doch der wich einem Gespräch aus und erklärte lapidar, er könne in seiner Wohnung, die sich in einem achtstöckigen Hochhaus im Osten der Stadt befindet, machen, was er wolle. Doch weit gefehlt.

Das Amtsgericht München hat dem 41-Jährigen jetzt unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250 000 Euro untersagt, in den in der Hausordnung festgesetzten Ruhezeiten etwa den Fernseher oder das Radio einfach aufzudrehen oder auf sonst irgendeine Weise Lärm zu machen. Ebenso wurde dem Ehepaar untersagt, dass zwischen 12 Uhr und 14 Uhr sowie ab 20 Uhr bis 7 Uhr "der übliche Lärmpegel von spielenden Kindern überschritten wird."

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Eine Wohnungseigentümerin hat wegen eines Trampolins im Garten des Nachbarn geklagt. Aber das ist kein Grund zur Klage, entschied ein Gericht.

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Angesichts der Höhe des angedrohten Ordnungsgeldes darf man vermuten, dass nun endlich wieder Ruhe einkehrt in dem Hochhaus. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht hatte nicht nur die lärmgeplagte Frau, die unter dem Störenfried wohnte, geklagt, sondern die gesamte Wohnungseigentümergesellschaft. Auch ihr war der Lärm zuwider, den das Ehepaar und seine Kinder fast täglich erzeugten. Mit lauter Musik, laut geführten Gesprächen, mit Staubsaugen am Abend, "Herumtrampeln", "Seilspringen" und "Geschrei", wie es vor Gericht hieß, sowie dem Fallenlassen von Gegenständen auf den Boden hatte das Ehepaar seine Nachbarn gegen sich aufgebracht. Fast sechs Jahre lang versuchten diese die Eheleute dazu zu bringen, sich an die Ruhezeiten in der Hausordnung zu halten. Doch Reden half nichts.

Stattdessen bestritt das Paar, Lärm zu machen. Die Bewohnerin unter der Familie konnte aber die Beschallung nicht mehr ertragen und zog aus. Sie nahm sich inzwischen anderswo eine Wohnung zur Miete. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht schenkte die zuständige Richterin den Schilderungen der Nachbarn Glauben. Nicht zuletzt deshalb, weil sie Lärmprotokolle vorlegen konnten. In ihrem Urteil stellte die Vorsitzende unter anderem fest, dass das Hermutollen von Kindern weit nach 20 Uhr über das hinausgehe, was bei "Kindern üblicherweise hingenommen werden muss". Ferner habe sich das Ehepaar gegenüber den Miteigentümern "rücksichtslos" verhalten, da es nicht auf deren Kritik reagiert habe. Das Urteil des Amtsgerichts ist rechtskräftig. Az. 281 C 17481/16

© SZ vom 15.01.2018/sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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