Urteil am Landgericht:Taxiräuber muss zehn Jahre in Haft

Lesezeit: 1 min

Der brutale Überfall auf einen Taxifahrer ist 17 Jahre her, die Spur konnte erst vor kurzem zugeordnet werden: Nun ist Dieter S. wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Andreas Salch

Fast 17 Jahre nach einem brutalen bewaffneten Überfall auf einen Taxifahrer in Steinhausen hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht München I den Einzelhandelskaufmann Dieter S. wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Der heute 46-Jährige wurde durch einen Fingerabdruck überführt. Die Spur konnte S. erst vor kurzem zugeordnet werden.

Am 12. Juni 1995 war Dieter S. kurz nach Mitternacht am Alten Peter in ein Taxi gestiegen und hatte sich in die Eggenfeldener Straße chauffieren lassen. Dort angekommen, zog S., der damals finanziell abgebrannt war, eine alte großkalibrige Pistole und schoss dem Taxifahrer in den Bauch. Der 67-jährige Aushilfsfahrer überlebte laut Gutachten eines Rechtsmediziners nur durch "Zufall".

Der Taxifahrer hatte in dem Augenblick, bevor Dieter S. schoss, versucht, die Pistole wegzudrücken. Nach dem Schuss war es zwischen dem Angeklagten und seinem Opfer zu einem Gerangel gekommen, bei dem sich zwei weitere Schüsse lösten. Nur wegen einer Ladehemmung wurde der Fahrer nicht noch schlimmer verletzt.

Der Angeklagte habe mit "bedingtem Tötungsvorsatz" gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne bei der Urteilsbegründung. Dieter S. hatte ein Geständnis abgelegt, jedoch behauptet, er habe niemals bewusst auf einen Menschen geschossen. Als Mordmerkmale nannte das Gericht Habgier sowie Verdeckung einer Straftat, nämlich den geplanten Raub des Geldes, das der Taxifahrer bei sich hatte - es waren rund 300 Mark.

Die Tat zeige ein "abstoßendes Gewinnstreben um jeden Preis", sagte Richter Höhne. Die Staatsanwaltschaft beantragte dreizehn Jahre Haft. Der Verteidiger von Dieter S. plädierte auf Freispruch. Den Schuss wertete er als gefährliche Körperverletzung. Und die sei inzwischen verjährt.

© SZ vom 03.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: