Untermenzing:Neue Route gegen den Lärm

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Anwohner eines Teilstücks der Allacher Straße erreichen vor Gericht, dass die Stadt verkehrslenkende Maßnahmen zur Entlastung prüft

Von Anita Naujokat, Untermenzing

Noch ist in der zweiten Klagerunde von Anliegern der "kleinen" Allacher Straße gegen die Stadt keine Entscheidung gefallen. Doch könnte nach dem Ortstermin am Donnerstag und der Verhandlung der 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München unter Vorsitz von Richter Dietmar Wolff eine gütliche Einigung in Form verkehrslenkender Maßnahmen zustandekommen.

Nach dem ersten von den Klägern gewonnenen Prozess vor zweieinhalb Jahren auf mehr Schutz vor Verkehrslärm hatte die Stadt zwischen der Ernst-von-Beling- und der Eduard-Schwartz-Straße Tempo 30 mit dem Zusatz "Lärmschutz" eingeführt. Doch das ging Erna Schmid, Roland Strobach und einer dritten Klägerin nicht weit genug. Sie zogen erneut vor Gericht, um noch vor der von der Stadt geplanten erstmaligen Herstellung der Straße Maßnahmen für eine weitere Verkehrsberuhigung einzuklagen. Nach wie vor sei der Durchgangsverkehr sehr hoch, weil sich Autofahrer die Umfahrung über die Von-Kahr-Straße und die Eversbuschstraße sparen wollten, so die Klägerseite. Und die Zählungen der Stadt seien mehr als absurd, so deren Vertreter, Rechtsanwalt Wolfram Sedlak. 728 Fahrzeuge, die angeblich als Anlieger die Allacher Straße benutzten, dazu lediglich 70 Fahrzeuge als Durchgangsverkehr habe die Stadt in den Morgenstunden ermittelt. Das dortige geringe Gewerbe generiere aber nicht so viele Anliegerfahrten.

Abgesehen von den von der Klägerpartei heftig geäußerten Zweifeln an den Berechnungen und Zählungen ergibt sich für die Kläger noch ein weiterer neuralgischer Verkehrsknotenpunkt, den die Stadt unberücksichtigt gelassen habe und der im ersten Verfahren noch keine Rolle gespielt hatte: die Elly-Staegmeyr-Straße westlich der Bahnunterführung. Die Stadt hatte zwar an den Einmündungen der Von-Kahr-Straße und der Eversbuschstraße Fahrzeuge erfassen lassen, zwischen denen der Abzweig der Allacher Straße verläuft, nicht jedoch an dieser Stelle. Dabei sei die Elly-Staegmeyr-Straße die ideale Fahrstrecke und einzig logische Abkürzung ins Allacher Zentrum am Oertelplatz, sagte Kläger Roland Strobach.

Bernd Schmiedlau vom Planungsreferat sagte, man habe die sinnvollsten und stärksten Knotenpunkte für das damalige Verfahren abgeklopft und ausgewertet. Und dafür seien eben Ein- und Ausgang an den Enden plausibel. Er könne den Knotenpunkt noch messen lassen. Im Übrigen werde dieser aber an Bedeutung verlieren, da es wegen der Überplanung des angrenzenden Kirschgeländes neue nach Westen orientierte Erschließungen geben soll.

Richter Wolff wies in der Verhandlung immer wieder darauf hin, dass Tempo 30 doch greife und Lärmwerte und Verkehr deutlich zurückgegangen seien. Dass Berechnungen "unseriös" oder gar zugunsten der Stadt "getürkt" worden seien, wollte er so nicht stehen lassen, auch wenn ein tatsächlicher Ausreißer eines Lärmwerts an einer Wohnung auch vom Referat für Gesundheit und Umwelt nicht bestritten wurde. "So weit gehen wir nicht, anzunehmen, dass München rumtürkt. Es ist übliche Praxis, und die wurde auch bei Ihnen angewandt", sagte der Richter.

Auf Vorschlag von Anwalt Sedlak will das Planungsreferat nun prüfen, ob ein Geradeausfahrgebot in Richtung Elly-Staegmeyr-Straße und ein Rechtsfahrgebot aus ihr heraus möglich ist. Das Verfahren könnte damit erledigt sein. Sedlak behält sich aber noch einen Beweisantrag über den Verkehr vor, die Kläger zeigten sich alles andere als zufrieden. Der Prozess geht schriftlich weiter, das Urteil soll im Oktober erfolgen.

© SZ vom 04.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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