Für Wohnungen:Freistaat beschließt Umwandlungsverbot

Zum 1. Juni gilt in München ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Nach langem Zögern führt der Freistaat Bayern zum 1. Juni ein Umwandlungsverbot für Mietwohnungen ein. Es gilt auch für München. In 50 Kommunen, deren Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wird, dürfen Mietwohnungen dann nicht mehr ohne Genehmigung der Bauaufsichtsbehörden in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Verordnung, die der Ministerrat am Dienstag beschlossen hat, ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Sie gilt für Mietshäuser mit mindestens elf Wohnungen.

Dass sich für Häuser mit bis zu zehn Wohnungen nichts ändert, schaffe "einen guten Ausgleich zwischen einem besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Umwandlungen und dem bundesgesetzlich vorgesehenen Kleineigentümerschutz", sagte Bauminister Christian Bernreiter (CSU). Dagegen übt der Mieterverein München scharfe Kritik an der Begrenzung. Damit blieben Mieter in solchen Häusern weiter ungeschützt. "Das Kabinett muss die Regelung nachschärfen, sonst wird München immer weiter an Investoren verkauft und bezahlbarer Wohnraum geht unwiederbringlich verloren", sagte die Vorsitzende Beatrix Zurek (SPD).

Zu den 50 bayerischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zählt der Freistaat neben der Stadt München auch Städte im Umland wie Dachau, Fürstenfeldbruck, Germering, Puchheim und Grafing sowie Gemeinden wie Eching, Unterföhring, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Unterhaching, Kirchseeon, Markt Schwaben und Münsing.

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