Thalkirchen:Bootfahren auf der Isar wieder möglich

Das Bootfahrverbot zum Befahren der Isar mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft und sonstigen Schwimmkörpern jeglicher Art für den Bereich ab der südlichen Stadtgrenze gleich nach der Großhesseloher Brücke bis 100 Meter nördlich der Thalkirchner Brücke hat die Stadt am Freitag mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Bootfahren ist unter Beachtung der allgemeinen Gefahrenhinweise wieder möglich. Das seit 3. April geltende Bootfahrverbot durch die Floßgasse am Marienklausensteg bleibt bis auf Weiteres bestehen. Grund hierfür ist eine Gefahrenstelle in der Floßgasse. Das Baureferat hat deshalb neue Warnschilder vor dem Gefahrenbereich angebracht. Diese weisen durch deutliche Hinweise wie "Wehr - Lebensgefahr" und "Bootfahrverbot" darauf hin. Nach der Thalkirchner Brücke ist das Bootfahren im innerstädtischen Bereich bereits nach der geltenden Bade- und Bootverordnung verboten.

© SZ vom 26.09.2020 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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