Weßling/München:Zu viel Kies

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Stellt nach der Behandlung einen Wert dar: Bauschutt. (Foto: Arno Burgi)

Firma Klarwein kämpft gegen hohe Sicherheitsleistung

Von Wolfgang Prochaska, Weßling/München

Es ist ein kniffliger Rechtsstreit, den die erste Kammer des Verwaltungsgerichts München unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Andrea Breit am Dienstag beilegen beziehungsweise endlich entscheiden wollte. Die juristische Auseinandersetzung dauert schon länger. Diesmal geht es nicht um den Bau neuer Straßen, sondern um die Hinterlassenschaft des Straßenbaus - also um Bauschutt. Die streitenden Parteien sind die Weßlinger Firma Gebrüder Klarwein GmbH, ein Betrieb für Kiestransport, Recycling und Aufbereitung von Bauschutt, und das Landratsamt Starnberg. In Oberpfaffenhofen betreibt die Firma eine Bauschuttanlage, in der das Material gebrochen und damit verwertbar wird. In diesem Bereich gibt es viele Kiesgruben, die nach ihrer Schließung für die Lagerung von Bauschutt genutzt werden. Laut der Vorsitzenden Breit fallen jährlich bei der Anlage von Klarwein mehr als 24 000 Tonnen an, die dort verarbeitet werden, sogenanntes RW1-Material. Dieses gilt als unbedenklich.

Umso irritierter war man bei Klarwein, als man einen Bescheid erhielt, der die Zahlung von 280 000 Euro vorsah. Diese Summe sollte als Sicherheitsleistung an die Kreisbehörde überwiesen werden, sollte der Fall eintreten, dass durch einen Notfall oder ein Unglück der Betrieb eingestellt werden müsste. Der Gesetzgeber schreibt dann vor, dass es nach Stilllegung keine Beeinträchtigungen für die Umwelt geben dürfe und das Grundstück dem ursprünglichen Zustand entsprechen muss. Der Hintergrund: Es soll nicht die öffentliche Hand, also der Landkreis, für diese Kosten aufkommen, sondern das Unternehmen. Deshalb ist der Betrieb gesetzlich verpflichtet, eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Soweit die Gesetzeslage, die wie immer interpretierbar ist.

Denn die Firma Klarwein und ihre Rechtsanwältin Birgit Stede sahen die Sachlage völlig anders. Sie beriefen sich auf das bayerische Umweltministerium und dessen Auslegung des Gesetzestextes. Danach stellt behandelter Bauschutt einen Wert dar, der bei einer Insolvenz zum Tragen kommt. Die Sicherheitsleitung von 280 000 Euro empfanden sie daher viel zu hoch angesetzt. Und da die Firma, wie Rechtsanwältin Stede meinte, ein intakter Familienbetrieb sei, der auch noch gut laufe, sei eine Pleite undenkbar.

Die erste Kammer war da anderer Meinung. Sie rückte nicht von der Position des Landratsamts ab, dass eine Sicherheitsleistung erbracht werden müsse, sollte ein Unglücksfall eintreten und der Betrieb still gelegt werden, noch bevor der Insolvenzverwalter seine Arbeit tun könne. "Denn wer räumt das alles weg?", fragte die Vorsitzende Breit. Als Kompromiss bot sie an, über die Höhe der Summe zu diskutieren. Denn wie sich in der Verhandlung herausgestellt hatte, hatte die Kreisbehörde doch Kosten angesetzt, die möglicherweise weit über den marktüblichen Preisen liegen. Es dürfte für die Gebrüder Klarwein also billiger werden. Jetzt müssen sich beide Parteien einigen.

© SZ vom 24.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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