Der ehemalige Betreiber des Starnberger "Undosa" war völlig überrascht, als ihm vergangenes Jahr ein Bußgeldbescheid von 2400 Euro ins Haus flatterte. Demnach soll er gegen Auflagen und das Gaststättengesetz wegen zu lauter Kühlaggregate an seiner Eislaufbahn im Februar 2023 verstoßen haben. Dagegen legte der 59-jährige Gastronom jedoch sofort Widerspruch ein, denn er war sich keiner Ordnungswidrigkeit bewusst.
Sein Rechtsanwalt betonte am Dienstag vor dem Starnberger Amtsgericht, dass in dem Fall "keine schalltechnische Relevanz" vorliege und dies auch Gutachten belegt hätten. Es sei nicht gegen Auflagen verstoßen worden und der Lärm sei schon ab der Schranke beim Lokal nicht mehr hörbar gewesen, sagte der Anwalt.
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Dagegen erklärte ein Vertreter des Landratsamtes, dass der damalige Betreiber des Lokals von dem Lärmthema gewusst, es ihm aber "an Sensibilität gefehlt" habe - getreu dem Motto: "Ich mache das mal und schaue, was passiert." Aber auch diesen Vorwurf wies der Verteidiger in der Verhandlung energisch zurück.
Der Richter bewertete den Fall ähnlich wie der Anwalt und stellte das Verfahren ein. Denn eine schalltechnische Relevanz bei einem "leichten oder mittleren Brummen" der Kühlaggregate sei für den Betreiber der Gaststätte nicht ohne Weiteres absehbar gewesen. Zudem würden sich zwischen der oberen Seepromenade und den betroffenen Anwohnern in der Possenhofener Straße auch noch die Bahngleise befinden, erklärte der Richter. Somit ist nun die Bußgeld-Sache für den Gastronomen endgültig vom Tisch.