Schöffengericht Starnberg:Mit Cannabis die Schlaflosigkeit bewältigt

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Ein 59-jähriger Angeklagter war beruflich und psychisch völlig überlastet. Doch das verschriebene medizinische Cannabis konnte er nicht mehr bezahlen - und besorgte sich den Stoff illegal.

Von Christian Deussing, Starnberg

Als die Beamten der Kriminalpolizei die Wohnung des Angeklagten im westlichen Fünfseenland durchsuchten, befand er sich eigentlich gar nicht im Visier der Fahnder. Vielmehr suchten sie seine Tochter, die einen Einbruch verübt haben sollte. Doch die junge Frau war nicht anwesend.

Allerdings entdeckten die Ermittler zufällig 9,1 Gramm Cannabis, einen Crusher und zwei Marihuana-Pflanzen im Garten. Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Anbaus zweier spezifischer Pflanzen verurteilte das Starnberger Schöffengericht den 59-jährigen Angeklagten am Montag zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 3600 Euro.

Der Angestellte räumte im Prozess ein, dass er knapp 30 Gramm Marihuana illegal erworben hatte. Der Grund: Er habe sich das medizinische Cannabis aus der Apotheke nicht mehr leisten können, das ihm wegen seiner massiven beruflichen und psychischen Überlastungen auf Rezept verschrieben worden sei. Der Mann berichtete, dass seine Firma wegen der Corona-Pandemie Kollegen kündigen musste und er deren Arbeit in Zwölf-Stunden-Tagen übernehmen musste. "Ich konnte nicht mehr schlafen und nicht abschalten."

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Ein Arzt hatte seinerzeit bei dem völlig gestressten Mann auch eine Form von ADHS diagnostiziert und ihm in bestimmter Dosierung das Medizinal-Cannabis verschrieben. "Ich wollte mich nicht betäuben, sondern habe es nur gemacht, um wieder zu funktionieren. Und es hat funktioniert", betonte der Mann, der mittlerweile wieder als Selbständiger in seiner Firma beschäftigt ist.

Leider habe es seine private Krankenversicherung abgelehnt, das Cannabis auf Rezept zu bezahlen, sagte der 59-Jährige. Deswegen habe er es sich anderweitig beschafft. Sein Verteidiger stellte aber klar, dass der Angeklagte kein schwerkrimineller Dealer oder "jugendlicher Spaßkiffer" gewesen sei, sondern aus gesundheitlichen Gründen den Stoff konsumiert habe. Überdies seien die beiden Cannabis-Pflanzen männlich und ohne Dolden völlig nutzlos gewesen, sagte der Anwalt. Sein Mandant habe damals aus einer Notsituation gehandelt und sei seit dem Schock der Hausdurchsuchung nachweislich abstinent.

Der Mann habe gelernt, den Stress jetzt auf andere Weise zu bewältigen, heißt es in einem Attest

Der 59-Jährige hat sich mittlerweile therapeutische Hilfe geholt und sein Verhalten geändert. Ein behandelnder Psychologe hat ihm attestiert, gelernt zu haben, den Stress auf andere Weise zu bewältigen. Der Verteidiger sprach von einem "minderschweren Fall" und beantragte, lediglich eine Geldstrafe von 1200 Euro zu verhängen.

Da wolle die Staatsanwältin allerdings nicht ganz mitgehen. Sie forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 40 Euro, demnach 6000 Euro. Das Schöffengericht würdigte jedoch die besonderen Umstände und die "glaubhaften Aussagen" des zuvor unbescholtenen Familienvaters, der sich in seinem Schlusswort für "seine Fehltritte" entschuldigte.

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