Soziales:Bezirksregierung erhöht Regelsätze

Mehr Geld gibt es seit diesem Jahr für Menschen in München und Umland, die gepflegt werden oder eine Behinderung haben. (Foto: Daniel Karmann/picture alliance/dpa)

Wegen der hohen Lebenshaltungskosten erhalten Menschen im Landkreis Starnberg höhere Zuschüsse.

Von Linus Freymark, Starnberg

2023 bekommen Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen in Stadt und Landkreis München sowie in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg einen erhöhten Sozialhilfe-Regelsatz vom Bezirk Oberbayern. Voraussetzung ist, dass sie vom Bezirk Oberbayern Grundsicherung oder andere finanzielle Hilfen erhalten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Im übrigen Oberbayern gelten die Regelsätze des Bundes.

Wegen der hohen Lebenshaltungskosten vor Ort zahlen Stadt und Landkreis München sowie die Kreise Fürstenfeldbruck und Starnberg als örtliche Sozialhilfeträger höhere Sätze als im Rest der Republik üblich. Menschen, die vom Bezirk Oberbayern Unterstützung erhalten, dürften nicht schlechter gestellt werden, erklärte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. "Hier gilt für uns das Gebot der Gleichbehandlung", sagte er. Deshalb habe man ebenfalls die Hilfen erhöht. Auch der sogenannte Barbetrag, also eine Art Taschengeld für volljährige Menschen, die in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen leben, steigt anteilig.

Der Bezirk Oberbayern finanziert Leistungen der Eingliederungshilfe für rund 50 000 Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen etwa 19 000 Menschen, die Zuschüsse erhalten, um ihre ambulante oder stationäre Pflege finanzieren zu können.

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