Starnberg:Pleitier will Bank austricksen

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Kaufmann aus Starnberg sitzt in Untersuchungshaft

Von Andreas Salch, Starnberg

Vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München II muss sich ein Starnberger Kaufmann verantworten, dem Untreue, Insolvenzverschleppung und Betrug in mehrfacher Millionenhöhe zur Last gelegt wird. Laut Staatsanwaltschaft gaukelte der 57-Jährige, der Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften ist, einer Bank vor, er werde mit einem Steinbruch im Landkreis Ostallgäu das große Geschäft machen. Für den Kauf des Steinbruchs hatte der Kaufmann 2009 zwei Kredite über 13,5 Millionen Euro beantragt. Fünf Millionen Euro waren für den Erwerb der Anklage vorgesehen. Mit den restlichen 7,5 Millionen Euro sollten angeblich erbrechtliche Ansprüche abgegolten werden. Tatsächlich aber soll der Starnberger die 7,5 Millionen Euro zur Finanzierung seines Lebensunterhalts verwendet haben, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Der Steinbruch wurde inzwischen für 5,1 Millionen Euro zwangsversteigert. Als Beleg dafür, dass es sich dabei um eine vermeintliche Goldgrube handelt, soll der Angeklagte seiner Bank zwei falsche Gutachten zur Wirtschaftlichkeit der Anklage vorgelegt haben. Darin wurde der Wert des Steinbruchs den Ermittlungen zufolge auf bis zu 436 Millionen Euro taxiert.

Zum Auftakt des Prozesses sagte der Geschäftsmann, er habe sich nie großen Luxus geleistet. Er lebe zum Beispiel seit einigen Jahren "sehr streng" als Veganer. Der einzige Luxus, den er sich hin- und wieder leiste sei ein Glas Champagner oder ein Glas Wein. Auf beides muss der 57-Jährige allerdings seit geraumer Zeit verzichten. Denn er sitzt bereits seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Trotz zweier Haftprüfungstermine ordnete das Oberlandesgericht München jeweils die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

Die vier Gesellschaften des Angeklagten, sind dem Vernehmen nach inzwischen alle pleite gegangen. Gegen den Starnberger liegen Dutzende Anträge auf Zwangsvollstreckung vor. Zudem hat das Amtsgericht Starnberg gegen den 57-Jährigen auch schon mehrere Haftbefehle zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erlassen. Ein Urteil in dem Prozess wird erst im nächsten Jahr erwartet.

© SZ vom 16.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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