Starnberg:Neun Jahre Haft für langjährigen Missbrauch

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Landgericht verurteilt Handwerker aus dem Landkreis Starnberg, der seine minderjährige Tochter und seine Nichte wiederholt sexuell genötigt und vergewaltigt haben soll. Beiden Opfern bleibt eine Aussage vor Gericht erspart

Von Andreas Salch, Starnberg

Zu neun Jahren Haft hat das Landgericht München II einen Handwerker verurteilt, der drei Jahre lang Inzest an seiner Tochter begangen hat. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorausgegangen. Der aus dem Landkreis stammende 47-jährige Angeklagte hatte die sexuellen Übergriffe in nichtöffentlicher Sitzung vor der 1. Jugendstrafkammer eingeräumt. "Das was man liebt, kann man kaputt machen, das ist Ihnen mit ihrer Tochter gelungen", sagte die Vorsitzende, Richterin Regina Holstein, zu dem Handwerker bei der Urteilsbegründung.

Der Mann hatte sich 2012 erstmals an dem Kind vergangen. Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen gerade mal acht Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage ursprünglich von 115 sexuellen Übergriffen durch den Vater ausgegangen. Am Ende verurteilte das Gericht den Handwerker letztlich wegen 102 Fällen. Allein zwanzig Übergriffe wertete die Kammer als schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung. In den übrigen Fällen gingen die Richter von sexuellen Missbrauch beziehungsweise sexueller Nötigung aus. Der Handwerker nahm das Urteil äußerlich ungerührt zur Kenntnis.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 47-Jährigen überdies vorgeworfen, auch seine Nichte sexuell missbraucht zu haben. Insgesamt soll es sich um 32 Taten handeln. Da eine Verurteilung hierfür sich nicht auf die Höhe der verhängten Strafe ausgewirkt hätte, stellte das Gericht diesen Teil der Anklage ein. Wie Staatsanwalt Matthias Braumandl am Rande der über weite Teile nicht öffentlich geführten Verhandlung sagte, habe man der heute 25-Jährigen damit eine neuerliche Aussage vor Gericht ersparen wollen.

Durch das Geständnis ihres Vaters blieb der inzwischen 12 Jahre alten Tochter ebenfalls eine Aussage vor Gericht erspart. Das Gericht hatte den Verteidigern des Angeklagten in einem Rechtsgespräch mit der Staatsanwaltschaft in Aussicht gestellt, dass es bei einem Geständnis nicht weniger als achteinhalb und nicht mehr als neuneinhalb Jahre Haft verhängen werde.

Eine psychiatrische Sachverständige, die den Vater untersuchte, sagte, der Angeklagte habe einen "narzisstischen Zug" und habe ihr berichtet, dass er und seine Frau sich im Laufe der Jahre auseinandergelebt haben. Daraus, so die Forensikerin, sei ein "kompensatorisches Bedürfnis" bei dem 47-Jährigen entstanden. Als Grund für seine Taten habe er "Sehnsucht nach Nähe und Liebe" genannt. Gewalt habe er seiner Tochter bei keiner der Taten angetan, habe der 47-Jährige ihr versichert, so die Sachverständige. Seine Tochter sei "sein Sonnenschein", habe der Angeklagte bei der Untersuchung gesagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 29.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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