Starnberg:Kreditkarte einer Seniorin genutzt

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Pfleger gesteht vor Landgericht und zahlt 28 000 Euro zurück.

Von Andreas Salch, Starnberg

Ein 43-jähriger Alten- und Krankenpfleger hat vor dem Landgericht München II gestanden, mehr als zwei Jahre lang mit den Kreditkarten einer Starnberger Seniorin eingekauft und Geld von deren Konto abgehoben zu haben. Insgesamt geht es um einen Betrag von knapp 27 000 Euro. Die Seniorin, die im März 2017 starb, hatte dem Angeklagten stets vertraut und ihn in ihrem Testament sogar als Miterben eingesetzt. Am vergangenen Sonntag hat der Alten- und Krankenpfleger 28 000 Euro an den Nachlassverwalter der Frau überwiesen, um den Schaden wiedergutzumachen. "Es tut mir so weh, ich habe der Frau so viel zu verdanken", sagte der Angeklagte bei seinem Geständnis. "Das hat sie nicht verdient. Sie war immer ehrlich zu mir und ich habe das einfach ausgenutzt."

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Starnberg den 43-jährigen Alten- und Krankenpfleger im April 2017 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Die Seniorin starb kurz vor dem Ende des Prozesses. Vor dem Amtsgericht hatte der Angeklagte noch behauptet, die Seniorin sei bei den Geldabhebungen und den Einkäufen, bei denen er mit ihrer Kreditkarte bezahlte, stets dabei gewesen. Dass er mit ihrem Namen unterzeichnet habe, sei abgesprochen gewesen, so der Pfleger.

Im November 2014 hatte der inzwischen ebenfalls verstorbene Ehemann der Seniorin schon einmal Anzeige gegen den Angeklagten erstattet, weil dieser mit der Kreditkarte seiner Frau 20 000 Euro abgehoben haben soll. Danach hatte sich das Ehepaar von dem Pfleger, der in ihrem Haus wohnte, getrennt. Da die 77-Jährige mit den beiden neuen Pflegekräften nicht zufrieden war, stellte sie den Angeklagten nach einiger Zeit jedoch wieder ein. Das Geld, das der Mann zuvor von dem Konto der alten Dame abgehoben hatte, zahlte er zurück. Ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten, in dem er verdächtigt wurde, Schmuck im Wert von 50 000 Euro von der Seniorin gestohlen zu haben, wurde von der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis eingestellt.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Starnberg hat sowohl der Pfleger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung vor dem Landgericht München II eingelegt. Der 43-Jährige will zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft indes fordert eine weit höhere Strafe, als sie das Amtsgericht verhängt hat. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 27.02.2018 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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