Als erste Kommune im Landkreis:Starnberg führt Gratis-Kindergarten ein

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Die Neuerung gilt von September an vorerst nur für städtische Kitas, andere Einrichtungen sollen 2020 folgen.

Von Peter Haacke, Starnberg

Für betroffene Eltern ist es eine spürbare Entlastung der Familienkasse, für Starnberg aber dürfte es noch zu einer teuren Angelegenheit werden: Der Stadtrat hat am Donnerstag mehrheitlich beschlossen, dass der Besuch eines städtischen Kindergartens, einer Tagesstätte oder eines Horts von September an beitragsfrei ist. In der kinderreichen Gemeinde Gilching war ein ähnlich lautender Antrag im Frühjahr am Veto des Gemeinderat gescheitert. Die Stadt Starnberg ist damit die erste Kommune im Landkreis, die eine kostenlose Kinderbetreuung anbietet. Bei den übrigen Starnberger Kindertagesstätten in freier Trägerschaft - rund ein Dutzend Einrichtungen, die mehr als die Hälfte aller Betreuungsplätze in der Kreisstadt stellen - ändert sich dagegen vorerst nichts. Erst von Herbst 2020 an könnte hier ebenfalls Beitragsfreiheit gelten. Allerdings nur dann, wenn auch die jeweiligen Betreiber mitmachen. Die Kinderbetreuung wird die Stadt voraussichtlich mehr als eine halbe Million Euro pro Jahr kosten.

Die offensichtliche Ungleichbehandlung - die einen zahlen, die anderen nicht - provozierte im Gremium eine leidenschaftliche Debatte. Insbesondere Stefan Frey (CSU) mochte nicht einsehen, dass zunächst nur ein Teil der Eltern von der Satzungsänderung für städtische Betreuungseinrichtungen profitiert. Vergeblich beantragte er, den Verzicht auf eine Gebührenerhebung so lange auszusetzen, bis auch eine verbindliche Regelung über Kosten und Defizitausgleiche für Betreiber von Kindergärten in freier Trägerschaft - katholische und evangelische Kirche, Montessori, Waldorf, Arbeiterwohlfahrt, Waldkindergarten oder Fortschritt - gefunden ist.

Impulsgeber für die Starnberger Neuregelung ist der im November geschlossene Koalitionsvertrag der Staatsregierung: Bayerns Familien sollen im Rahmen der Kinderbetreuung finanziell entlastet werden. Für jedes Kind ab drei Jahren wird bis zur Einschulung bei Besuch einer Kindertageseinrichtung ein Zuschuss in Höhe von 100 Euro gewährt - rückwirkend von April 2019 an und unabhängig vom Einkommen der Eltern oder tatsächlich anfallenden Gebühren. Das "Bündnis Mitte Starnberg" (BMS), die Gruppierung von Bürgermeisterin Eva John, preschte daraufhin im aufkeimenden Wahlkampf mit der kostenfreien Betreuung in städtischen Kindergärten vor; die CSU konterte im Sinne der Gleichbehandlung mit dem Antrag auf Gebührenfreiheit für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Starnberg.

Tatsächlich dürfte das vorgezogene Wahlgeschenk im "Überbietungswettbewerb der Wohltaten", wie es ein Zuhörer formulierte, noch einige Probleme bereiten. Denn Standards und Qualitätsansprüche, Personalschlüssel, pädagogische Konzepte oder Gebührensätze in Einrichtungen freier Träger sind nicht identisch mit denen der städtischen Kindergärten. Unterschiedlich ist auch die bisherige finanzielle Unterstützung durch die Stadt: Einige wenige Einrichtungen verzichteten bislang komplett auf Zuwendungen, andere kassieren dagegen bis zu fünfstellige Beträge.

Immerhin herrschte im Gremium weitgehend Einigkeit darüber, dass man keine elitären Einrichtungen unterstützen will, wo etwa "hohe Manager ihren Kindern Chinesisch beibringen lassen", wie Otto Gaßner (UWG) es formulierte. Ansonsten aber gibt es im Hinblick auf die freien Träger vor allem noch viele offene Fragen: Mit jeder einzelnen Institution will die Stadt nun über Leistungen, Kosten und Defizitausgleiche verhandeln; die Gespräche haben noch nicht begonnen, sagte John. Und unter wirtschaftlichen Aspekten gibt es auch noch keinen Deckungsvorschlag. Mit dem Thema "Defizitausgleich" wird sich bereits am Mittwoch, 31. Juli, der Ferienausschuss befassen.

© SZ vom 27.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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