Starnberg/Gilching:Bewährung für Kleindealer

Lesezeit: 1 min

24-jähriger Mechaniker wird wegen Drogengeschäften verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg/Gilching

Wegen Drogengeschäften, vorsätzliche Körperverletzungen und räuberischer Erpressung hatte der junge Mann schon ein langes Strafregister mit Arresten und zwei Jahren Haft auf Bewährung vorzuweisen. Dennoch blieb der Gilchinger aktiv und verkaufte laut Anklage vor einem Jahr Marihuana an einen Mann in Gilching. Der Abnehmer sagte später in einem Verhör gegen den Kleindealer aus, der ihm daraufhin drohte, Schläger auf ihn zu hetzen. Weil der Mechaniker in offener Bewährung allerdings erneut mit Cannabis gehandelt und den Belastungszeugen versucht hatte zu nötigen, wurde der 24-Jährige am Mittwoch vor dem Amtsgericht Starnberg zu 17 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Dass der Angeklagte trotz seiner einschlägigen Vorstrafen dennoch nicht ins Gefängnis muss, hat er seinem umfassenden Geständnis zu verdanken. Der Gilchinger entschuldigte sich zudem aufrichtig bei dem von ihm bedrohten Zeugen im Prozess und versprach in seinem Schlusswort: "Ich will mein Leben in den Griff bekommen." Dafür hat der Angeklagte auch schon einiges getan: Er unterzog sich Drogentests und führt Therapiegespräche bei Condrobs. Diese muss er nach den Auflagen des Gerichts fortsetzen, außerdem 200 Sozialstunden ableisten. Eine Bewährungshelferin wird das überwachen.

Es sei "nie zu spät, das Leben noch zu drehen", betonte Richterin Christine Conrad. Sie warnte aber auch den Angeklagten, jetzt die letzte Chance zu nutzen, "sonst ist der Ofen aus". Denn sollte der Mann in der insgesamt vierjährigen Bewährungszeit rückfällig werden, müsste er für fast dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Auch die Staatsanwältin gab dem Gilchinger nochmals die Möglichkeit, sich zu bewähren - weil zu bemerken sei, dass er sich "offenbar vom bisherigen Leben verabschieden" wolle. Deshalb habe sie "beide Augen zugedrückt" und auch nur eine Bewährungsstrafe gefordert.

Der Verteidiger verwies darauf, dass sein Mandant sich bemüht habe. Doch seine schwierigen Familienverhältnisse hätten immer wieder zu Rückschlägen geführt. Der Anwalt berichtete, der Angeklagte habe zu Hause keine Hilfe erhalten. Dieser sei aber willens gewesen. Das hat der Anwalt nach eigenen Worten erkannt, und sei deshalb auch sein freundschaftlicher Helfer geworden. Nun wird sich zeigen, ob auch der Verurteilte die Zeichen der Zeit erkennt.

© SZ vom 23.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: